Weihnachtsamnestie: Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 099/09 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 099/09 Magdeburg, den 27. November 2009 Weihnachtsamnestie: Strafgefangene vorzeitig aus Haft entlassen Magdeburg (MJ). Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes sind auch in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hatte die Staatsanwaltschaften des Landes hierzu als Gnadenbehörden ermächtigt. Nach vorläufigen Angaben haben im Laufe des Monats November 75 Strafgefangene im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie die Strafvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt verlassen. Ihre reguläre Haftentlassung wäre in die Zeit vom 20. November 2009 bis 7. Januar 2010 gefallen. Damit werden insgesamt 1.819 Hafttage nicht vollstreckt, was einer Gesamtzeit von fast fünf Jahren entspricht. Hinzu kommen vier verurteilte Frauen, die aufgrund eines Länderabkommens zuletzt in der Justizanstalt Chemnitz ihre Strafe verbüßt haben und denen durch die Weihnachtsamnestie insgesamt 68 Hafttage erlassen werden. Die endgültigen Amnestiezahlen für dieses Jahr werden Ende Januar 2010 vorliegen. Gefangene kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Weihnachtsamnestie. So muss der zuständige Staatsanwalt prognostizieren, dass sehr wahrscheinlich keine weiteren Straftaten begangen werden. Amnestie-Kandidaten müssen sich während der Haftzeit gut geführt haben. Ihre künftige Unterkunft und ihr Lebensunterhalt müssen sichergestellt und der Gefangene selbst mit seiner vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Ministerin Kolb: ¿Die Vollstreckungsbehörden haben jeden einzelnen Fall sehr gründlich geprüft.¿ Hintergrund: Zum 1. November 2009 waren im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt 2.066 Männer und 15 Frauen inhaftiert, darunter 319 in der Jugendanstalt Raßnitz. Außerdem befanden sich 22 Jugendliche im Jugendarrestvollzug in Halle. Im vergangenen Jahr wurden 95 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen. Weihnachtsamnestien werden in fast allen Bundesländern erlassen, nur Bayern und Sachsen nutzen diese Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nicht. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de