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Magdeburg, den 14.01.2010

Vermögen in gemischten Ehen: Kolb begrüßt neuen Staatsvertrag

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 004/10 Magdeburg, den 14. Januar 2010 Vermögen in gemischten Ehen: Kolb begrüßt neuen Staatsvertrag Magdeburg (MJ). Ein Schritt in die richtige Richtung, aber weitere müssen folgen. So bewertet Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ein deutsch-französisches Modell zur Gütergemeinschaft national gemischter Ehen. Das Bundeskabinett hat gestern einen entsprechenden Staatsvertrag beschlossen. ¿Ich begrüße die verbesserte Rechtsstellung deutscher und französischer Ehepartner. Durch das neue Modell des Wahlgüterstandes erhalten sie mehr Rechtssicherheit¿, sagt Kolb, die der deutsch-französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates und des französischen Senats angehört. Die Ministerin fordert angesichts eines zusammenwachsenden Europas und einer Zunahme bi-nationaler Ehen aber auch, dass das deutsch-französische Modell weder ein Einzel- noch ein Sonderfall bleibt. ¿Die Bundesregierung muss sich für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen, damit Ehepartner aus verschiedenen Staaten einen klaren Rechtsrahmen haben ¿ unabhängig von ihrer Nationalität.¿ Das deutsch-französische Modell zur Gütergemeinschaft ist ein im Zivilrecht einmaliges Abkommen. Bislang gab es in beiden Ländern unterschiedliche Regelungen zum Güterstand Verheirateter, was bislang zu Schwierigkeiten während der Ehe und zu vermeidbaren Streitigkeiten bei der Scheidung führte. Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gesetzlicher Normalfall ist, gilt in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft. Entsprechend kompliziert wird es bislang bei einer Scheidung. Der deutsch-französische Staatsvertrag führt nun beide gesetzlichen Regelungen zusammen und regelt durch den neuen Wahlgüterstand, wie beispielsweise im Fall einer Scheidung das Vermögen aufzuteilen ist. Anfang Februar soll das Abkommen im deutsch-französischen Ministerrat beschlossen werden. Im Anschluss müssen ihn beide Länder ratifizieren. Zur Information: Das Wesen der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass sowohl das bei der Eheschließung vorhandene wie das später erworbene Vermögen beider Ehegatten getrennt bleibt und grundsätzlich von jedem Ehegatten selbständig verwaltet wird. Auch haftet jeder Ehegatte nur für die von ihm herrührenden Schulden. Der Gewinn, der von einem Ehegatten im Laufe der Ehe erzielt wird (Zugewinn), bleibt in dessen Vermögen, wird jedoch im Interesse des anderen Ehegatten ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Beim Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (la Communauté légale) umfasst das gemeinschaftliche Vermögen alles, was die Eheleute seit der Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben, sei es durch Arbeit oder durch Nutzung ihres Vermögens. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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