Bundesrat - Ministerin Kolb: Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 103/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 103/10 Magdeburg, den 26. November 2010 Bundesrat - Ministerin Kolb: Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer Berlin (MJ). ¿Endlich erhalten ehrenamtliche Betreuer, die bei einer schweren Krankheit oder dem Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter für andere Menschen eine rechtliche Vertretung übernehmen, eine Steuererleichterung. Auch sie können künftig die so genannte Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen¿, erklärt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Beschluss des Bundesrates am heutigen Freitag, dem 25. November 2010, in Berlin. Ministerin Kolb begrüßt das Votum ausdrücklich: ¿Die Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter, die Zahl der Betreuungsbedürftigen steigt. Die von ehrenamtlichen Betreuern übernommene Verantwortung muss von der Gesellschaft entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Die Justiz ist dabei auf das Engagement ehrenamtlicher Betreuer angewiesen. Seit Jahren haben die Justizministerinnen und Justizminister gefordert, dass der Einsatz ehrenamtlicher Betreuer aus steuerlicher Sicht der Tätigkeit von Übungsleitern in Sportvereinen gleichgestellt wird. ¿ Die neue Regelung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2010 und gilt ab dem 1. Januar 2011. Danach dürfen ehrenamtliche Betreuer, die für mehrere Personen bestellt sind, jetzt die Übungsleiterpauschale in Höhe von bis zu 2.100 Euro im Jahr als Steuerfreibetrag geltend machen. Bislang konnten sie nur den so genannten Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 500 Euro nutzen. Hintergrund Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Die Betreuung erfolgt überwiegend unentgeltlich im Ehrenamt. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig oder als Beschäftigter in einem Betreuungsverein bzw. bei der Betreuungsbehörde und erhalten vom Staat eine Vergütung. In Sachsen-Anhalt sind 2009 bei 4.592 Verfahren ehrenamtliche Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der Fälle (4.203 Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Bei 2.577 Verfahren wurden im selben Zeitraum Berufsbetreuer eingesetzt. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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