Landesrichtergesetz - Ministerin Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und Mitbestimmung
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/10 Magdeburg, den 10. Dezember 2010 Landesrichtergesetz - Ministerin Kolb: Modernes Gesetz mit zeitgemäßen Regelungen zu Teilzeitarbeit und Mitbestimmung Magdeburg (MJ). Rechte und Pflichten von Richtern in Sachsen-Anhalt werden in einem novellierten ¿Landesrichtergesetz¿ in erheblichem Umfang neu geregelt. Seine Verabschiedung steht am heutigen Freitag, dem 10. Dezember 2010, auf der Tagesordnung des Landtags. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Grundlage für ein zeitgemäßes Richterrecht geschaffen, das den Belangen der Praxis gerecht wird.¿ Das Gesetz soll zum 1. April 2011 in Kraft treten. Notwendig wurde die Verabschiedung des Richterrechtsneuregelungsgesetzes (¿Landesrichtergesetz¿), weil sich der Bund im Zuge der Föderalismusreform I aus einigen bundeseinheitlichen Regelungen zurückgezogen und die Gestaltung der entstandenen Freiräume den Ländern überlassen hat. Darüber hinaus waren Änderungen aus dem Landesbeamtenrecht auf die Richterschaft in Sachsen-Anhalt zu übertragen. Ministerin Kolb: ¿Wir haben unsere Gestaltungsspielräume genutzt, um beispielsweise die Teilzeitbeschäftigung von Richtern, das Nebentätigkeitsrecht und das Dienstunfähigkeitsrecht neu zu regeln bzw. den Gegebenheiten der Praxis anzupassen. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aus der Richterschaft sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeflossen, darunter zusätzliche Informationsrechte für Richterräte in bestimmten Personalangelegenheiten. Überhaupt sind wir in Sachsen-Anhalt erst das zweite Bundesland nach Niedersachsen, das einen solchen neuordnenden Schritt mit einem überarbeiteten Landesgesetz geht.¿ Hintergrund In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 652 Richter tätig. Mit 437 Richtern ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für allgemeine Zivil- und Strafsachen zuständig. 98 Richter arbeiten an den Sozialgerichten, 58 Richter an den Verwaltungsgerichten, 41 Richter an den Arbeitsgerichten und 18 Richter am Finanzgericht. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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