Gemeinsame Medieninformation: Justizminister fordern Rechtsklarheit zum Atom-Moratorium und neues Atomgesetz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/11 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/11 Magdeburg, den 7. April 2011 Gemeinsame Medieninformation: Justizminister fordern Rechtsklarheit zum Atom-Moratorium und neues Atomgesetz Vor dem Hintergrund der eingereichten Klage des Energiekonzerns RWE gegen das Land Hessen und der nach wie vor unsicheren Rechtslage des Atom-Moratoriums wenden sich die sozialdemokratischen Justizminister der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an ihre Fachkollegin, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. ¿Entscheidungen von dieser politischen, wirtschaftlichen, finanziellen und auch rechtlichen Tragweite sind unbedingt erklärungsbedürftig. Allein der Satz, man sei sicher, dass das Atom-Moratorium sicher sei, reichten dafür nicht aus. Die Bundesjustizministerin sollte daher das Ergebnis einer möglicherweise in ihrem Ministerium veranlassten Rechtsprüfung öffentlich machen und damit für mehr Rechtsklarheit sorgen¿, fordert Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger die Bundesjustizministerin auf, eine klare Position zu dieser Rechtsfrage zu beziehen. Den Umstand, dass bislang keine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums bekannt ist, interpretieren ihre Fachkolleginnen und -kollegen aus den Ländern so, dass auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger an der rechtlichen Zulässigkeit des zeitweiligen Abschaltens der Atomkraftwerke zweifelt. Die vorübergehende Stilllegung der älteren Kernkraftwerke stützt die Bundesregierung auf § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes (¿staatliche Anordnung aus Sicherheitsgründen¿). Nach der Auffassung der drei Justizminister ist das Moratorium der Bundesregierung hingegen rechtlich nicht wirksam. Rechtsverbindlichkeit könne nur durch eine Gesetzesänderung geschaffen werden, jedoch nicht durch ein freiwillig oder "zwangsweise" durchgesetztes Moratorium. Der Verweis der Bundesregierung auf eine Ermächtigung nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz reiche für eine auch nur vorübergehende Außerkraftsetzung des Gesetzes nicht aus. Diese Norm könne die Stilllegung der sieben älteren Atomkraftwerke in Deutschland allenfalls dann rechtfertigen, wenn deren Betrieb derzeit gesetzes- oder genehmigungswidrig ist. Würden diese Auslegung nun durch ein Gericht bestätigt, sind Schadenersatzforderungen der Betreiber der stillgelegten Atomkraftwerke nicht auszuschließen. Unklar ist dabei, ob die dann drohenden beträchtlichen Forderungen gegen den Bund zu richten sind oder gegen das das Atomgesetz im Auftrag des Bundes ausführende Land, das die Stilllegungsanordnung erlassen hat. Auch hier fordern die Minister die Bundesregierung auf, sich rasch dazu zu erklären, wer die Kosten für diese Rechtsstreite und etwaigen Schadenersatz trägt. Die Justizminister erwarten, dass der Bund sämtliche Forderungen übernimmt und die Länder davon entlastet. ¿Wir brauchen so schnell wie möglich gesetzlichen Grundlagen, damit die nötige Rechtssicherheit gegeben ist¿, so die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb. Dass der drängende Handlungsbedarf inzwischen auch in Berlin erkannt wurde, begrüßen die Justizminister. Denn derzeit deutet sich an, dass eine neue gesetzliche Grundlage für die Rechtsfragen, die sich aus dem von der Bundesregierung veranlassten Moratorium ergeben, erarbeitet wird. ¿Wir wollen unseren Teil zu einer sicheren atomfreien Energieversorgung beitragen¿, bieten sie ihre Unterstützung an. ¿Es dürfen nun nicht noch mehr alte Versäumnisse wiederholt werden. Bei der jetzt dringend anstehenden gesetzlichen Neureglung muss der Bundesrat umfassend und rechtzeitig beteiligt werden¿, fordert der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty. ¿Wir stehen vor einer großen Aufgabe. Darum brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte, wann und wie der Ausstieg aus der Atomenergie und der komplette Umstieg auf erneuerbare Energien gut gelingen können¿, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz-Georg Bamberger. Hintergrund Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes erfolgte eine Verlängerung der Laufzeit der gegenwärtig noch 17 Kernkraftwerke in Deutschland um durchschnittlich zwölf Jahre. Strittig war hier nicht die Beteiligung des Bundesrates überhaupt, sondern die Zustimmungsbedürftigkeit dieses Gesetzes. Der Bundesrat war am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Eine Reihe namhafter Staats- und Verfassungsrechtler hatten die Zustimmungsbedürftigkeit bejaht. Der Bundestag hat die andere Auffassung vertreten und das Gesetz ohne Einholung der Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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