Sachsen-Anhalt und Brandenburg kooperieren bei Frauenvollzug
Magdeburg (MJ). Weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt werden zum Vollzug ihrer Freiheitsstrafe künftig in der brandenburgischen JVA Luckau-Duben untergebracht. Das regelt eine Verwaltungsvereinbarung, die die Justizminister von Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Prof. Angela Kolb und Dr. Volkmar Schöneburg, heute in Magdeburg unterzeichnet haben. ?Diese Vereinbarung hat zwei Gewinner: Sachsen-Anhalt und Brandenburg?, sagte Kolb. Die JVA Luckau-Duben biete beste Voraussetzungen, so Kolb. Durch die Kooperation mit Brandenburg könnten den Frauen breite Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen angeboten werden. Das schaffe gute Voraussetzungen für ein straffreies Leben nach der Haftzeit. Für weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt werden in Brandenburg 70 Haftplätze vorgehalten, davon 50 im geschlossenen Vollzug in Luckau-Duben sowie 20 im offenen Vollzug in der Außenstelle Spremberg. In der JVA Luckau-Duben werden die weiblichen Inhaftierten in Betreuungsgruppen mit je 16 modern ausgestatteten Einzelhafträumen sowie angeschlossenen Gemeinschafträumen mit Kochgelegenheit untergebracht werden. Für Jugendstrafgefangene wird eine besondere Wohngruppe eingerichtet. Die weiblichen Strafgefangenen erhalten die Gelegenheit, in der Haft ihren Schulabschluss nachzuholen sowie modularisierte Ausbildungen in den Bereichen Gebäudereinigung und Gastronomie zu absolvieren. In einer ?Lernwerkstatt? werden weibliche Inhaftierte auf die Integration in klassische Bildungsgänge vorbereitet. Für weibliche Jugendstrafgefangene wird ab Februar 2013 mit sog. ?Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen? ein wichtiges Qualifizierungsangebot geschaffen. ?Die Kooperation mit Sachsen-Anhalt ermöglicht es, für die kleine Gruppe der weiblichen Inhaftierten das für eine straffreie Reintegration weiblicher Straffälliger notwendige differenzierte Behandlungs- und Betreuungsangebot vorzuhalten und zukunftsgerecht auszubauen?, so Schöneburg. Während Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug der Frauen damit künftig grundsätzlich in Brandenburg vollzogen werden soll, werden u. a. für Untersuchungs-, Abschiebegefangene und Gefangene aus Sachsen-Anhalt mit Ersatzfreiheitsstrafen bis zwei Monaten Haftdauer sowie Arrestantinnen andere Regelungen gelten. Genau wie Ersatzfreiheitsstrafen mit bis zu zwei Monaten Haftdauer soll der Freiheitsentzug in der JVA oder JAA Halle vollzogen werden. Zudem können weibliche Gefangene, die kurz vor der Entlassung stehen und heimatnah untergebracht werden sollen, in den Offenen Vollzug nach Halle verlegt werden, wo Am Kirchtor 12 Plätze zur Verfügung stehen. Bisher kooperierte Sachsen-Anhalt beim Frauenvollzug mit Sachsen und Thüringen. Der im Rahmen der ?Initiative Mitteldeutschland? 2009 vereinbarte gemeinsame Frauenvollzug in Chemnitz läuft jedoch Ende 2012 aus. Im Februar hatte das Kabinett daher Justiz- und Finanzministerium beauftragt, mit dem Land Brandenburg über einen gemeinsamen Frauenvollzug zu verhandeln.
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