Ausstellung zur NS-Justiz in Köthen eröffnet
v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Köthen (MJ). Justizministerin Anne-Marie Keding hat am heutigen Montag am Amtsgericht Köthen die Ausstellung ?Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes? eröffnet. Die Ausstellung dokumentiert die Entwicklung der deutschen Justiz in den Jahren 1933 bis 1945. Im Mittelpunkt steht dabei das Strafrecht. Keding betonte, die Auseinandersetzung mit diesem Teil der deutschen Geschichte ? der Justiz im Nationalsozialismus ? sei wichtig und leiste einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und im Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Im Vergleich mit der NS-Justiz zeige sich, wie wichtig und wertvoll der demokratische Rechtsstaat ist. Die Wanderausstellung ist ursprünglich von Arbeitsgruppen in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Stendal und Naumburg produziert worden und wird seither von Station zu Station um weitere Tafeln ergänzt. Auch in Köthen werden Fälle aus der Stadt und der Region vorgestellt. Eines der Themenfelder, das hier exemplarisch und außerordentlich intensiv untersucht worden ist, ist die Tätigkeit der sogenannten Erbgesundheitsgerichte. Bereits im Juli 1933 legte das ?Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses? fest, wie das Procedere abzulaufen hatte und nannte eine Liste von Krankheiten, die zur gerichtlich angeordneten, zwangsweisen Sterilisation führen sollten. Für Köthen war das Erbgesundheitsgericht am Amtsgericht Dessau zuständig, geleitet von einem Juristen. Am Beispiel des 14-jährigen Fritz B. aus Köthen zeigt eine speziell für die Präsentation in Köthen erarbeitete Tafel, wie rücksichtslos das Erbgesundheitsgericht die Zwangssterilisation durchsetzte, obwohl es gar keine Anzeichen einer angeblich ?verminderten Intelligenz? feststellen konnte. Sachsen-Anhalt setzt sich im Rahmen dieser Ausstellung intensiv mit der nationalsozialistischen Justizgeschichte des Bundeslandes auseinander. Besuchern wird vor Augen geführt, zu welchen Exzessen die Justiz in einem totalitären System fähig sein kann. Möglich ist dies, weil Juristen, Historiker und Vertreter von Vereinen und Verbänden auf Initiative der Veranstalter gemeinsam geforscht haben. So ist in den Jahren 2008 und 2009 eine breit gefächerte Ausstellung zusammen getragen worden, die seit dem mit jedem neuen Standort weiter wächst. Das Ausstellungs- und Bildungsprojekt wird getragen vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung, der Stiftung Gedenkstätten, der Landeszentrale für politische Bildung und der Heinrich-Böll-Stiftung. Daneben beteiligen sich regionale Partner. Nähere Informationen unter: www.mj.sachsen-anhalt.de
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