Justizministerium weist Vorwurf der Beeinflussung einer Richterin zurück
Magdeburg (MJ). Die Darstellung in der MZ vom 17. Juni ?Richterin beeinflusst? ist in wichtigen Punkten nicht richtig. Nach dem Artikel wird der Eindruck erweckt, der Staatssekretär habe mit der für das Verfahren zuständigen Richterin telefoniert. Das ist falsch. Tatsächlich hat der Staatssekretär mit einer Richterin des Landgerichts MD telefoniert, die dort mit Verwaltungsaufgaben betraut ist, nachdem er zuerst versucht hatte, die Präsidentin des LG zu erreichen. Einen Kontakt mit dem für das Verfahren zuständigen Richter/in hat es nicht gegeben. Der Staatssekretär hat nicht ein schnelles und eindeutiges Urteil verlangt und den Straftäter auch nicht als ?schlimmen Finger? bezeichnet. Er hat vielmehr allein darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Angeklagten um einen extrem gefährlichen verurteilten Straftäter handelt, weswegen durch ein Gericht das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet worden ist. Zuvor war der Verurteilte seit seiner Haftentlassung im Mai 2017 permanent durch Polizeibeamte beobachtet worden. Er ist 2008 unter anderem wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nach vollständiger Verbüßung und Haftentlassung im Mai 2016 ist der Verurteilte erneut straffällig geworden und ist im November 2016 wegen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten und zwei Wochen verurteilt worden. Diese Strafe wurde vom Dezember 2016 bis 18.5 2017 vollständig vollstreckt. Darüber hinaus wurde er am 14.2.2017 wegen einer am 21.10.2016 begangenen Körperverletzung zum Nachteil eines elfjährigen Mädchens zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, das Verfahren ist seit dem 13.04.2017 beim Landgericht Magdeburg anhängig. Auf Bitten des Landgerichts Magdeburg hat das MJ die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Verfahren übernommen. Durch die Pressearbeit ist dem MJ bekannt geworden, dass der Verurteilte unmittelbar gegenüber einer Kindertagesstätte seinen Wohnsitz genommen hatte. Deswegen waren die Eltern und Mitarbeiterinnen des Kindergartens ausgesprochen beunruhigt. Für den 24.05.2017 war ein Elternabend mit dem OB Quedlinburgs vereinbart worden. An dem Elternabend hat eine Bewährungshelferin als Vertreterin des MJ teilgenommen, die anschließend berichtet hat, dass es der dringende Wunsch der Anwesenden gewesen sei, die Berufungsverhandlung möge nicht erst im August stattfinden. Im Telefonat am 24.05. mit der Richterin des Landgerichtes hat der Staatssekretär darauf hingewiesen, dass es in der Stadt Quedlinburg erhebliche Unruhe gibt. Er hat mehrfach versichert, nicht auf die richterliche Unabhängigkeit Einfluss nehmen zu wollen. Er wollte die Brisanz der Angelegenheit aufzeigen und bat die Richterin, in einem kollegialen Gespräch mit der/dem ihm nicht bekannten Kammervorsitzenden zu erörtern, ob es möglich sei, den Verhandlungstermin vorzuziehen. Nachdem das Landgericht Magdeburg dem Staatssekretär einige Tage später mitgeteilt hatte, dass eine frühere Terminierung nicht möglich ist, hat es keine weiteren Kontakte gegeben.
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