Es gilt das gesprochene Wort! Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Herausforderungen für die Justiz in Sachsen-Anhalt - Zuverlässig, Zeitgemäß, Zugewandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,die Justiz ist eine der drei Säulen des Rechtsstaates. Während dem Landtag die erste Gewalt und der Landesregierung und den Landesbehörden die zweite Gewalt anvertraut ist, verkörpern die Gerichte die dritte Gewalt. Dabei werden sie von den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz flankiert.Die Justiz entscheidet über Rechtsstreitigkeiten der Bürgerinnen und Bürger untereinander, aber auch mit staatlichen Behörden. Dabei legt sie die Bundes- und Landesgesetze verbindlich aus und kontrolliert zugleich die beiden anderen Staatsgewalten.Was ich hier in zwei Sätzen beschreibe, ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Diesen gilt es in den kommenden Jahren so stabil zu machen, dass er den großen Herausforderungen standhält, vor denen die Justiz dann steht. Unter den Schlagworten ?Zuverlässig, Zeitgemäß und Zugewandt? möchte ich Ihnen zu diesen Herausforderungen und den Strategien der Landesregierung berichten. Im Ergebnis wollen wir in Sachsen-Anhalt eine Justiz, die ihre vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig erledigt, die sich dabei zeitgemäßer Arbeitsmittel und -methoden bedient und die den Bürgerinnen und Bürgern zugewandt gegenüber tritt. Um diese drei großen Ziele zu erreichen, müssen wir jetzt eine Vielzahl von Weichen stellen.I. Die Personalsituation verbessern!Meine Damen und Herren,das Schlagwort ?Zuverlässig? dient als Überschrift für die Personalsituation in der Justiz. Ohne eine hinreichende Personalausstattung werden die Justizbehörden in den kommenden Jahren nicht zuverlässig arbeiten können. Um auch in Zukunft ein hohes Maß an Qualität zu wahren, bedarf es großer personeller Anstrengungen.Dabei spielen drei Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle. Zum Ersten muss der Haushalt ausreichend Stellen vorhalten, um die erforderlichen Einstellungen realisieren zu können. Zum Zweiten muss die Justiz so attraktiv sein, dass diese Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können. Und zum Dritten müssen wir den bestehenden Personalkörper weiterentwickeln.Die Ausgangslage ist ? und so formuliere ich es ganz bewusst ? erschreckend. Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 55 Prozent der Bediensteten aus Altersgründen aus. An manchen Gerichten wird dann keiner der heute tätigen Richter mehr im Amt sein. Verschärft wird diese Situation durch die hohe Zahl von Asyl-Verfahren, die seit 2015 eingegangen sind, und auch durch die Masse an SGB-II-Verfahren, die damals wegen hoher Eingangszahlen nicht abgebaut werden konnten und heute neben den aktuellen Eingängen nur schwer reduziert werden können. Auch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sind erheblich belastet, wenn sie angesichts neuer Formen von Kriminalität für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Eine zügige Verfahrensbearbeitung ist dabei ganz entscheidend, um positiv auf das Verhalten der Täter einzuwirken. In unserem Land gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern uns schützt die Stärke des Rechts ? und dafür brauchen wir starke Staatsanwaltschaften und starke Gerichte!Meine Damen und Herren,eine solch dramatische Ausgangslage erfordert eine ebenso entschlossene Antwort.Und diese Antwort haben wir ? haben Sie ? mit dem Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz gegeben. Dem Feinkonzept liegt eine Personalbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 zugrunde. Es beschreibt die erforderlichen Einstellungen unter Berücksichtigung der regulär zu erwartenden Pensionierungen sowie der Bevölkerungs- und Geschäftsentwicklung. Anhand der Zahlen ist noch einmal deutlich zutage getreten, dass es Jahre mit vielen und Jahre mit wenigen Altersabgängen geben wird. Man könnte nun ? was lange nicht möglich war! ? jeden einzelnen Altersabgang durch Neubesetzung der freiwerdenden Stelle ausgleichen. Jedoch käme es dann in Jahren mit vielen Altersabgängen zu regelrechten Masseneinstellungen, wie wir sie Anfang der 1990er Jahre erlebt haben. Das ergibt wenig Sinn. Besser ist es, die Gesamtzahl der bis zum Jahr 2030 erforderlichen Einstellungen gleichmäßig auf die einzelnen Jahre zu verteilen. Für diese Vorgehensweise sprechen drei gewichtige Gründe:Erstens: Wir wollen den Altersklassenaufbau in der Justiz verbessern. Einstellungs- und Pensionierungswellen wollen wir glätten.Zweitens: Wir wollen einen Wissenstransfer ermöglichen. Erfahrene Bedienstete sollen ihr Wissen rechtzeitig an die nächste Generation weitergeben können.Und Drittens: Wir wollen Einstellungskapazitäten ausschöpfen. Derzeit sind noch ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese dürfen wir uns nicht abwerben lassen.Meine Damen und Herren Abgeordnete,im Juni 2018 haben Sie das Feinkonzept mehrheitlich gebilligt und in der Folge dem Haushalt 2019 zugrunde gelegt. ? Jetzt geht es an die Umsetzung! Dazu gleichen wir nicht nur die Altersabgänge aus, sondern stellen bis zu 50 zusätzliche Richterinnen und Richter ein, übernehmen alle Anwärterinnen und Anwärter und wollen außerdem 30 dringend benötigte Bedienstete vor allem für den IT-Bereich an Bord holen.Darüber hinaus haben wir innerhalb der Landesregierung abgestimmt, dass das Feinkonzept fortgeschrieben und in dem bevorstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2020 und 2021 erneut herangezogen wird, um die dringend benötigten Stellen auf fundierter personalwirtschaftlicher Datengrundlage einzuplanen. Im Zuge der Fortschreibung haben wir bereits die Bedarfsprognose für die Gerichte und Staatsanwaltschaften aktualisiert. Ferner werden wir den Personalkörper mit Stand zum 1. Januar 2019 berücksichtigen. Meine Damen und Herren,damit haben wir ? gerade noch rechtzeitig ? den richtigen Weg eingeschlagen, um auf Dauer ausreichend Stellen vorzuhalten. Diese gilt es nun in allen Bereichen mit qualifizierten und motivierten Nachwuchskräften zu besetzen.Ich habe es eingangs bereits erwähnt: Es wird Gerichte geben, die ihr Richterkollegium bis zum Jahr 2030 aus Altergründen vollständig austauschen müssen. Entscheidend ist es also, dass wir Volljuristen für den Richterdienst gewinnen ? und genauso für die Staatsanwaltschaften, Notariate und Rechtsanwaltskanzleien, aber auch für die gesamte Landes- und Kommunalverwaltung, in der wir gleichermaßen hoch qualifizierte Volljuristen brauchen.Um dies zu erreichen, wollen wir die Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg intensiv ansprechen und ihnen anbieten, ihr Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt abzuleisten. Denn wer das Referendariat in unserem Land durchläuft, ist auch zum überwiegenden Teil bereit, sich in beruflicher Hinsicht dauerhaft in Mitteldeutschland zu binden.Meine Damen und Herren,und deshalb soll das Referendariat attraktiver werden. Dazu ergreifen wir eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die Ausbildungsqualität erhöhen. Erwähnt seien die Einrichtung zusätzlicher verpflichtender Arbeitsgemeinschaften und freiwilliger Rhetorik- und Kommunikationskurse. Ferner sorgen wir dafür, dass in den Prüfungskommissionen mehr Frauen zum Einsatz kommen.Einen Punkt möchte ich besonders hervorheben: Schon ab diesem Jahr werden wir unseren Referendarinnen und Referendaren als erstes Bundesland die Möglichkeit eröffnen, ihre schriftlichen Prüfungen im zweiten juristischen Staatsexamen nicht mehr handschriftlich, sondern am Laptop anzufertigen. Damit setzen wir einen echten Meilenstein, der schon heute Aufmerksamkeit nicht nur in den Medien, sondern auch bei den eigentlichen Adressaten, den Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaften erfahren hat. Dies alles ist dank der bemerkenswert guten Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg möglich geworden. Als nächsten Schritt planen wir, elektronische Klausuren auch im Referendarsexamen zu ermöglichen.Auf diese Weise passen wir Ausbildung und Prüfung an die moderne Berufswirklichkeit von Volljuristen an ? von zukünftigen Richtern, Staatsanwälten und Notaren, von Rechtsanwälten sowie Verwaltungsjuristen in den Landes- und Kommunalbehörden.Meine Damen und Herren,aber auch in anderen Berufsgruppen müssen wir qualifizierten und motivierten Nachwuchs für Sachsen-Anhalt gewinnen. Bei der Ausbildung von Amtsanwälten, Rechtspflegern und Justizsekretären für die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen wir grundsätzlich auf länderübergreifende Kooperation: Amtsanwälte und Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bilden wir an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel aus, Rechtspfleger an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Justizsekretäre im Sächsischen Ausbildungszentrum in Bobritzsch und Gerichtsvollzieher an der Bayrischen Justizakademie in Pegnitz. Nur die Wachtmeister und die Bediensteten für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst haben wir bisher ausschließlich im Land ausgebildet.Gegenwärtig zeigt sich jedoch in allen Ländern ein zunehmender Bedarf an Ausbildungsplätzen. Aus diesem Grund haben wir uns im Dezember vergangenen Jahres entschieden, die Ausbildung für Justizsekretäre wieder landeseigen durch das Oberlandesgericht Naumburg durchführen zu lassen. Schon am 1. September 2019 wird an den Justizzentren in Halle und Magdeburg je eine Klasse von Anwärterinnen und Anwärtern ihre Ausbildung beginnen. Den Lehrkräftebedarf können wir weitestgehend aus dem eigenen Geschäftsbereich decken.Meine Damen und Herren,große Herausforderungen stellen sich auch bei der Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug. Die Arbeit im Allgemeinen Vollzugsdienst AVD ist durchaus attraktiv. Die Bediensteten sind längst keine Schließer oder Wärter mehr, sondern vielseitige soziale Akteure. Um dieses Aufgabenprofil besser zu vermitteln, haben wir im Jahr 2018 eine Kampagne zur Nachwuchsgewinnung gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne setzen wir verstärkt auf soziale Netzwerke, aber auch auf Plakate und Flyer, mit denen wir die einschlägigen Berufsbilder in einem frischen und authentischen Design präsentieren. Außerdem sind wir auf diversen Berufsfindungsmessen vertreten, wo wir junge Menschen unmittelbar in der Phase ihrer Berufsorientierung ansprechen können. Aufgrund ihres Erfolges wird die Kampagne auch im Jahr 2019 fortgesetzt.Meine Damen und Herren,klar ist aber auch, dass es nicht ausreicht, durch attraktive Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Entscheidend sind attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Um die Werbekampagne mit handfesten Argumenten zu untermauern, wollen wir im Allgemeinen Vollzugsdienst Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 30 % über den Grundbezügen auszahlen. Gerade für berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber, die an ein höheres Lohnniveau gewöhnt sind und vielleicht schon familiäre Verantwortung tragen, ergibt sich daraus ein wichtiger Anreiz.Meine Damen und Herren,wie Sie sehen, tun wir viel, um die bereitstehenden Stellen mit qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs zu besetzen. Doch nicht nur auf die Gewinnung neuer Bediensteter haben wir unser Augenmerk gelegt. Auch den bestehenden Personalkörper haben wir weiterentwickelt. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode konnten wir nach Jahren der Vakanz eine ganze Reihe von Führungspositionen besetzen. Im Amt begrüßen durfte ich - Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Wegehaupt,- Frau Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Thies und- Herrn Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Becker, weiterhin- Herrn Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Braun,- Herrn Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Hesse,- Frau Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Schmidt,- Frau Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Dr. König sowie- Frau Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt als ständige Stellvertreterin des Generalstaatsanwalts.Sie merken es bereits am Umfang meiner Aufzählung: Wir haben begonnen, einen regelrechten Beförderungsstau aufzulösen und werden damit selbstverständlich weitermachen. Und am Rande sei bemerkt: pari/pari ? das nenne ich geschlechtergerechte Personalentwicklung!II. Die Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte rüsten!Meine Damen und Herren,der Begriff ?Zeitgemäß? soll für die sachliche Ausstattung der dritten Staatsgewalt stehen. Derzeit bereitet sich die Justiz auf einen der größten Umbrüche ihrer Geschichte vor: die Digitalisierung. Dabei spielen sowohl die Kommunikation zwischen den Akteuren ? der elektronische Rechtsverkehr ? als auch die Arbeitsweise der einzelnen Akteure ? die elektronische Aktenführung ? eine wesentliche Rolle. Nicht zuletzt bedarf es auch moderner baulicher Anlagen.Mit dem Bundesgesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde im Jahr 2017 verbindlich normiert, dass die Verfahrensakten bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften zum 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden müssen. Wir haben zum 1. Januar 2018 erfolgreich den ersten Schritt getan und mit Hilfe des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP die Empfangsbereitschaft aller 43 Gerichte und 5 Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt hergestellt. Dazu haben wir an allen Dienststellen besondere Arbeitsplätze für die zentrale Annahme elektronischer Posteingänge eingerichtet. Das Aufkommen blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück ? nicht zuletzt wegen der vorübergehenden Abschaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von Januar bis September 2018. Aus diesem Rückschlag ergibt sich nun sogar der positive Effekt, dass die neu geschaffenen Organisationsstrukturen unter Echtbedingungen, aber ohne zeitlichen Druck auf ihre Praktikabilität geprüft und bedarfsgerecht angepasst werden können.Meine Damen und Herren,um auch die weiteren gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, werden wir im nächsten Schritt die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten abschließen. Parallel dazu unternehmen wir schon heute erste Tests zur Pilotierung der elektronischen Akte in der Fachgerichtsbarkeit.Im Ergebnis sollen die Arbeitsabläufe komplett vom Papier auf den Computer verlagert werden. Dazu sind umfangreiche Softwareprogramme zu entwickeln und einzuführen. Sachsen-Anhalt kooperiert auch an dieser Stelle eng mit den anderen Ländern. So fiel im September 2017 nach mehreren Jahren der Entwicklung in einzelnen Länderverbünden der Startschuss für die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Fachverfahrens für die Justiz.Allerdings ist dieses Projekt so ambitioniert und aufwändig, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis alle Verfahrensbereiche mit der neuen Software arbeiten können. Sachsen-Anhalt ist bei der Entwicklung des neuen Fachverfahrens nicht nur in den Arbeitsgruppen vertreten, sondern steuert außerdem ein durch unsere Landesbediensteten entwickeltes Saalmanagement bei, das in das neue Fachverfahren integriert und somit bundesweit zum Einsatz kommen wird.Meine Damen und Herren,die Fortschritte im Bereich der elektronischen Akte hängen neben der aktiven Mitwirkung aller Justizbediensteten an der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsweisen zunächst ganz wesentlich von der Anbindung an das neue Landesdatennetz ITN-XT ab. Wir warten alle dringend darauf ? und ich freue mich sehr, dass mit Beginn der Legislatur die notwendigen Verträge für das neue Landesdatennetz unterzeichnet werden konnten. Das Ministerium der Finanzen hat weiter die Migration aller Dienststellen der Justiz bis zum Ende dieses Jahres zugesichert. Wenn diese Hürde genommen ist, steht der Weg für die Implementierung neuer Hard- und Software offen, aber auch für die Einführung und Stärkung moderner Tele- und Heimarbeitsplätze.III. Den Justizvollzug sicher und modern gestalten!Meine Damen und Herren,einen weiteren Schwerpunkt der sachlichen Ausstattung bildet der Justizvollzug. Das Sicherheits- und Sühnebedürfnis der Gesellschaft ist mit der bestmöglichen Resozialisierung der Inhaftierten in Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es, alle Inhaftierten ab dem Jahr 2025 in einer Einzelzelle unterzubringen, so wie es der Landtag schon im Jahre 2015 beschlossen hat. Um diesen Auftrag so effizient wie möglich zu erledigen, haben die Koalitionspartner vereinbart, die Vollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt zu konzentrieren.In diesem Prozess sind wir schon weit vorangeschritten. Derzeit verfügt unser Land über vier Anstalten in Burg, Halle, Raßnitz und Volkstedt mit insgesamt sieben Liegenschaften.Damit sind wir aber noch nicht am Ziel. Wir wollen eine Vollzugslandschaft mit nur noch drei Anstalten und insgesamt 1.650 Haftplätzen schaffen. Die Justizvollzugsanstalt Halle am Standort Wilhelm-Busch-Straße wird deshalb erweitert. Gleichzeitig werden die sanierungsbedürftige Anstalt in Volkstedt und der ?Rote Ochse? in Halle geschlossen.Zur Umsetzung des Neubaus arbeiten wir eng mit dem Ministerium der Finanzen und dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement zusammen und bereiten das Verfahren zur Ausschreibung eines Totalunternehmers vor. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Ausschreibung in diesem Jahr beginnen und damit den Bau der neuen Anstalt endgültig auf den Weg bringen können. Insoweit bin ich auch Ihnen, verehrte Abgeordnete, äußerst dankbar für Ihre breite Unterstützung und bitte schon jetzt um die weitere konstruktive Begleitung dieses wichtigen Projektes.Meine Damen und Herren,neben den strukturellen Veränderungen liegen im Justizvollzug auch zwei Gesetzgebungsverfahren vor uns.Nach Verabschiedung des Justizvollzugsgesetzbuches, welches seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist, wollen wir mit einem landeseigenen Jugendarrestvollzugsgesetz nun auch die Durchführung des Arrests gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden auf eine gesetzliche Grundlage stellen und auf diese Weise dazu beitragen, junge Menschen von erneutem Fehlverhalten abzubringen. Daneben wollen wir die Vorgaben des europäischen Datenschutzes auch im Justizvollzug einheitlich kodifizieren. Die beiden Gesetzesentwürfe hat das Kabinett in der vorletzten Woche beschlossen. Es freut mich, dass sie schon in dieser Sitzungsperiode beraten werden können.Meine Damen und Herren,ein wichtiger Schritt der Resozialisierung ist die Entlassung der Gefangenen in Freiheit. Um diesen Schritt enger zu begleiten, haben wir das sogenannte Übergangsmanagement ausgebaut. Dazu haben wir eine behördenübergreifende Kooperationsvereinbarung zur beruflichen Eingliederung von Strafgefangenen geschlossen, an der sowohl die Straffälligen- und Bewährungshilfe als auch kommunale Träger und Arbeitsagenturen beteiligt sind. Auf diese Weise schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Gefangenen in ihren neuen Alltag. Diese Kooperation wollen wir nun verstetigen und gegebenenfalls noch weiter ausbauen.IV. Rechtsschutz und Beratung stärken!Meine Damen und Herren,mit den eben erwähnten Themen habe ich bereits das dritte Schlagwort meiner Regierungserklärung aufgegriffen: ?Zugewandt!? Damit sind alle diejenigen Projekte des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung gemeint, welche die Verankerung der Justiz und des Rechtsstaates in unserer Gesellschaft stärken.Das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bilden die Grundrechte, die Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Freiheit heißt dabei auch Freiheit von Diskriminierung. Weil wir uns ganz ausdrücklich zu diesem Gedanken bekennen, wollen wir die Landesverfassung um ein Verbot von jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen. Derzeit befinden wir uns in einer intensiven Ressortabstimmung, um Ihnen in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen zu können.Die Grundrechte zu stärken, heißt aber auch, sie besser durchsetzbar zu machen. Bereits zum 1. Januar 2019 haben wir ein wichtiges Koalitionsvorhaben umgesetzt und die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichts um die so genannte Urteilsverfassungsbeschwerde erweitert. Damit können Bürgerinnen und Bürger künftig nicht nur in Karlsruhe, sondern auch vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau geltend machen, durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in ihren landesrechtlich verbürgten Grundrechten verletzt zu sein. Der erweiterte Grundrechtsschutz leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Landesverfassung zu stärken.Meine Damen und Herren,freilich stellt die Verfassungsbeschwerde ein Instrument dar, welches nur in Ausnahmefällen als Korrektiv zum Zuge kommt. Genauso wichtig ist es, dass auch alle anderen Gerichtsbarkeiten den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gewähren können. Dazu benötigen wir moderne Prozessordnungen, die eine ebenso zügige wie gründliche Bearbeitung von Verfahren miteinander in Einklang bringen.Das ist keine leichte Aufgabe, denn unsere Prozessordnungen blicken teilweise auf eine 140-jährige Geschichte zurück und haben sich währenddessen beständig weiterentwickelt. Unter diesen Umständen sollten wir Schnellschüsse vermeiden und Reformen harmonisch in die Gesamtstrukturen einfügen. Nicht jeder Gesetzesentwurf, der eine praxistaugliche Ausgestaltung zum Ziel hat, enthält auch geeignete Regelungen. So ist es im vergangenen Jahr gelungen, im Bundesrat gemeinsam mit einigen anderen Ländern den recht umständlichen Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens so anzupassen, dass er seinem Namen gerecht wird.Meine Damen und Herren,trotz aller Bemühungen gestaltet sich die Anwendung des geltenden Rechts mitunter komplex. Zu den schutzbedürftigen Adressaten unserer Rechtsordnung gehören die Opfer von Straftaten. Daher haben wir als Justizressort die Federführung in der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Einführung eines Landesopferschutzbeauftragten übernommen. Die Arbeitsgruppe wird dem Kabinett vorschlagen, den Beauftragten als Ansprechpartner, Vermittler und Sprachrohr für die Opfer und deren Angehörige bei Terrorismus und auf Straftaten beruhenden Großschadenslagen auszugestalten. Im Ergebnis sollen den betroffenen Personen nach den entsprechenden Ereignissen der Beauftragte und eine Zentrale Anlaufstelle zur Seite stehen.Gleichzeitig wollen wir für die Opfer von Straftaten einen Fonds auflegen, der bestehende Hilfen ergänzen soll. Zu diesem Zweck diskutieren wir gegenwärtig die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Opferhilfestiftung.Ein drittes Element der Opferhilfe wird die Verbesserung der vertraulichen Spurensicherung sein. Wer Opfer eines Sexualdelikts geworden ist, aber nicht die Kraft hat, sich unmittelbar an die Polizei zu wenden, dem soll vertrauliche Hilfe angeboten werden. Es geht darum, die Tatspuren zu sichern, um sie für ein mögliches Strafverfahren als Beweismittel bereitzuhalten. Derzeit prüfen wir, wie die Spurensicherung in unserem Land am besten flächendeckend umgesetzt werden kann.Bereits erfolgreich etabliert haben wir die psychosoziale Prozessbegleitung, mit der geschädigte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren eine individuelle Unterstützung erhalten. In Sachsen-Anhalt sind 10 Prozessbegleiterinnen tätig, davon sind sechs Beschäftigte des Sozialen Dienstes der Justiz. Meine Damen und Herren,nicht nur im Umgang mit Opfern von Straftaten, sondern in allen rechtlichen Angelegenheiten gehört es zu den vornehmsten Aufgaben der Justiz, Rechtsfrieden zu stiften. Dazu gehört es, dass man im Gespräch miteinander bleibt und bestenfalls eine Einigung erzielt. Schon früh hat sich Sachsen-Anhalt mit einem Modellprojekt für die Förderung der Mediation geöffnet. Diese vorausschauende Vorgehensweise kommt uns nun zugute, denn heute steht uns mit 105 ausgebildeten Richterinnen und Richtern eine Vielzahl von hochqualifizierten Mediatoren zur Verfügung. Diesen hohen Standard werden wir auch zukünftig beibehalten.Ebenso wichtig für die Herstellung von Rechtsfrieden ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen der Justiz. Um das ehrenamtliche Engagement von Schiedspersonen, Schöffen, Handels-, Landwirtschafts- und sonstigen ehrenamtlichen Richtern, aber auch in Gefangenenbeiräten und Bewährungshilfevereinen zu würdigen, haben wir im vergangenen Jahr am Landgericht Halle eine zentrale Festveranstaltung durchgeführt. Außerdem werden wir in diesem Jahr erneut dezentrale Veranstaltungen fördern, um unsere Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck zu bringen.Meine Damen und Herren,zuverlässig, zeitgemäß und zugewandt! Unter diesen drei Begriffen habe ich Ihnen die wichtigsten personellen, sachlichen und inhaltlichen Herausforderungen für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt vorgestellt. Zugleich habe ich Ihnen aufgezeigt, wie die Landesregierung diesen Herausforderungen begegnet.Bei der Umsetzung der angestoßenen Vorhaben setze ich auf Ihre Unterstützung! Und bedanke mich schon im Voraus dafür, genauso wie für Ihre Aufmerksamkeit. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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