30 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt
Arbeitsgerichte unverzichtbar für funktionierendes Arbeits- und Wirtschaftsleben
Magdeburg. Am 1. September 2021 bestehen die Arbeitsgerichte Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle 30 Jahre. Durch Landesgesetz vom 23.08.1991 waren die Arbeitsgerichte als selbständige Gerichte errichtet worden.
Rainer Robra, Minister für Justiz und Gleichstellung: „Die Errichtung einer selbständigen Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Sachsen-Anhalt hat sich in den laufenden 30 Jahren bewährt. Sie ist für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft Garant dafür, dass in einem zügigen Verfahren unter Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter schnelle Entscheidungen getroffen und sachgerechte Schlichtungen erreicht werden.“
Die Arbeitsgerichte lösten sich 1991 aus den zuvor bestehenden Zuständigkeiten der Kreis- und Bezirksgerichte heraus. Das Land Sachsen-Anhalt hatte seinerzeit als zweites neues Bundesland die Arbeitsgerichtsbarkeit frühzeitig verselbständigt.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht. Bei jedem Arbeitsgericht existiert eine Rechtsantragstelle. In Halberstadt und Naumburg bestehen auswärtige Rechtsantragstellen und auswärtige Gerichtstage der Arbeitsgerichte Magdeburg und Halle. In allen Rechtsantragstellen können Klagen erhoben und sonstige Anträge gestellt werden.
Die Arbeitsgerichte entscheiden im sogenannten Urteilsverfahren (Individualrechtsstreit) über sämtliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zum Beispiel über Kündigungen, Zahlung von Gehalt, tarifliche Eingruppierungen, Zeugnisse, Abmahnungen, Urlaub und so weiter. Sie sind unter anderem auch für Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen zuständig. Im sogenannten Beschlussverfahren (Kollektivrechtsstreit) entscheiden die Gerichte für Arbeitssachen aber auch über Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.
In 30 Jahren wurden insgesamt rund 610.000 Verfahren im Land Sachsen-Anhalt erledigt. Während bis 1995 überwiegend Kündigungen im Fokus der Arbeitsrichter standen, sind heute meist Zahlungsklagen zu bearbeiten. Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist dabei von dem Gesichtspunkt geprägt, den Rechtsstreit möglichst einvernehmlich zu beenden. Dem entspricht es, dass in 1. Instanz in nahezu 40 % aller Verfahren eine gütliche Einigung erreicht werden konnte.
Bei den Gerichten für Arbeitssachen waren am 30.06.2021 in Sachsen-Anhalt insgesamt 93 Bedienstete beschäftigt. 38 Richterinnen und Richtern ist die Rechtsprechung anvertraut. Daneben sind bei den Gerichten für Arbeitssachen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bedienstete des mittleren Justizdienstes tätig, die für den reibungslosen Geschäftsbetrieb unerlässlich und häufig für den rechtsuchenden Bürger die ersten Ansprechpartner sind.
Daneben kommt der Mitwirkung der rund 900 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus dem Kreis der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr großes Gewicht zu. Sie wirken bei allen Entscheidungen mit.
Die Gerichte für Arbeitssachen erledigen ihre Verfahren sehr zügig. Bei den Arbeitsgerichten 1. Instanz werden etwa 50 % aller Klagen in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach Klageeinreichung erledigt. Lediglich etwa 10 % der Klageverfahren dauerten in 1. Instanz länger als 1 Jahr.
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