Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt – fast zwei Millionen Euro fließen
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt der Verbraucherzentrale des Landes im laufenden Jahr 2022 insgesamt 1.964.870 Euro als institutionelle Förderung zur Verfügung. Die Auszahlung an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. (VZSA) erfolgt vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten. Die erste Überweisung wurde nunmehr vollzogen.
Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger: „Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist eine unverzichtbare Institution. Die Verbraucherberatung klärt auf, informiert, hilft und vertritt die Interessen aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Unterstützung des Landes ist ein wichtiges Signal und zeigt welche Bedeutung die Verbraucherzentrale hat.“
Marco Tullner, Vorstandsvorsitzender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. (VSZA), ergänzt: „Durch das neu zugeschnittene Ministerium für Justiz und nun auch Verbraucherschutz sorgt das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Förderung der Verbraucherzentrale dafür, dass vor Ort, über Telefon und im Internet eine anbieterunabhängige und gut erreichbare Verbraucherberatung mit hoher Qualität für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesichert wird.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verwendet die bereitgestellten Mittel u. a. um Personalausgaben zu decken, Investitionen zu tätigen und das Beratungsangebot zu gewährleisten. Im Jahr 2021 hatte das Land Sachsen-Anhalt die VZSA mit insgesamt 1.883.695 Euro gefördert.
Weitere Informationen auf: www.vzsa.de
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