"Schlichten statt richten“
Ehrennadel des Landes für Schiedspersonen / Ministerin Weidinger: „Ehrenamtliche Streitschlichter wichtig für die Gesellschaft“
Eine besondere Würdigung haben vier Schiedspersonen aus Sachsen-Anhalt erhalten. Für 30 Jahre im Ehrenamt als Streitschlichter in der Justiz wurden sie im Rahmen einer Festveranstaltung im Justizministerium in Magdeburg mit der Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Im Namen des Ministerpräsidenten übergab Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger die Anerkennung an
Christel Eckert aus Freyburg (Unstrut),
Frank Herbsleb aus Zörbig,
Lothar Braune aus Osterburg (Altmark) und
Hans-Joachim Gottschling aus Karsdorf.
An der Festveranstaltung nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte, Schiedsstellen und Kommunen teil.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Den vier Geehrten gratuliere ich und spreche ihnen zugleich meinen aufrichtigen Dank verbunden mit höchstem Respekt und Anerkennung aus. Es ist das erste Mal seit der Wende, dass in Sachsen-Anhalt Schiedspersonen für ihre 30-jährige ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit in der Justiz ausgezeichnet werden. Alle Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Land sind als ehrenamtliche Streitschlichter wichtig für die Gesellschaft, den Rechtsstaat und unser Zusammenleben.“
Bei einem gesetzlich geregelten Schiedsverfahren ist getreu dem Motto „Schlichten statt richten“ das Ziel, einen Konflikt zwischen zwei Streitparteien außergerichtlich durch eine unbeteiligte Schiedsperson zu befrieden und dauerhaft zu lösen.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell mehr als 300 Schiedspersonen, welche in den Schiedsstellen in den Gemeinden ehrenamtlich tätig sind. Pro Jahr werden von den Schiedspersonen mehrere Hundert Einzelfälle bearbeitet.
Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Verhandlungen vor einer Schiedsstelle sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Durch ihre Tätigkeit tragen die Schiedsstellen zu einer spürbaren Entlastung der Gerichte bei, da eine Vielzahl von Fällen wegen der außergerichtlichen Einigung nicht bei den Gerichten anhängig werden. Die häufigsten Anlässe für ein Schlichtungsverfahren waren in Sachsen-Anhalt zuletzt regelmäßig Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Beilegung eines Streits vor Schiedsstelle spart Beteiligten oftmals Geld und Nerven. Durch die Findung eines durch beide Seiten erarbeiteten Kompromisses werden insbesondere persönliche Streitigkeiten dauerhaft befriedet.
In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Klage kann in diesen Fällen bei Gericht nur eingereicht werden, wenn ein vorheriges Schlichtungsverfahren erfolglos war.
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