Justizministerin Weidinger übergibt Förderbescheid – Neues Schülergericht im Kreis Mansfeld-Südharz geplant
Im Rahmen der Ausweitung des Projektes „Schülergremium“ durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt erhält der Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V. (KKJR) über 11.000 Euro Förderung. Den Zuwendungsbescheid hat Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, u. a. mit Marc Melzer, Vorstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, vor Ort übergeben. Mit den Fördermitteln wird der seit 2007 existierende Zusammenschluss von Vereinen, Jugendverbänden und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Mansfeld-Südharz bei der Finanzierung der für das Projekt erforderlichen Personalstelle gefördert. Der erste Ausbildungsdurchgang für künftige Schülerrichterinnen und Schülerrichter soll im Herbst beginnen.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Ich freue mich, dass wir den Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz beim Aufbau des Projekts finanziell unterstützen und damit die Erfolgsgeschichte des Schülergremiums in Sachsen-Anhalt fortschreiben können. Der KKJR ist seit fast zwei Jahrzehnten ein verlässlicher Partner, wenn es um Kinder- und Jugendarbeit geht. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großem Engagement nun Verantwortung übernehmen, um das Projekt Schülergremium in Mansfeld-Südharz zu etablieren.“
Jürgen Frenzel, Projektverantwortlicher, Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V.: „In einem strukturschwachen Flächenlandkreis wie Mansfeld-Südharz ist es von besonderer Bedeutung, junge Menschen über alle Schulformen, Klassen und sozialen Milieus, eben allen sozialen Herkunftsformen hinweg anzusprechen, zu erreichen und ihnen Partizipation und Möglichkeiten für eine Perspektivenentwicklung zu bieten. Die Schülergremien landesweit sind Projektplattformen, in denen Vertrauen und der Peerfaktor im Mittelpunkt stehen – zwei wichtige Schlüsselfaktoren, um nachhaltige Diversions- und Präventionsarbeit zu verankern und zu leisten. Durch die landesweite Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Trägern in Sachsen-Anhalt gelingt es, Wissens- und Handlungsressourcen zu bündeln, regionale Besonderheiten einzubeziehen und zugleich die Reichweite der Angebote in den Landkreisen zu erhöhen. In Mansfeld-Südharz warten junge Menschen auf ihre Ausbildung und sind motiviert, in die gemeinsame Arbeit einzusteigen. Das Projekt ermöglicht nicht nur Teilhabe, sondern schafft Übergänge in Verantwortungsübernahmen, berufliche Orientierung und gesellschaftliches Engagement. Gleichzeitig eröffnet es Räume für ein tieferes Verständnis von Lebenssituationen und Perspektiven – einschließlich der Täter*innenperspektive – und trägt so zur Entwicklung einer reflektierten, handlungsfähigen jungen Generation bei, die ein Menschenbild vertritt, welches unseren Grundwerten und dem Grundgesetz gerecht wird.“
André Schröder, Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz: „Schülergremien führen zur Übernahme von Verantwortung und wecken das Interesse junger Menschen an Justizberufen. Ein doppelter Mehrwert für Land und Landkreis!“
Für die Einrichtung neuer Schülergerichte in Sachsen-Anhalt stellt das Land in diesem Jahr mehr als 120.000 Euro Fördergeld bereit. Mit dem Geld aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden neben dem Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V. auch der koordinierende Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V. sowie als weitere Projektträger vor Ort die Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH, der Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V., die IB Mitte gGmbH (Internationaler Bund, IB Burgenlandkreis, Naumburg) gefördert. Die Ausreichung von Fördermitteln für das Projekt ist durch das Land auch in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen.
Die Schülergremien – auch als „Schülergerichte“ oder „Teen Courts“ bezeichnet – bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Speziell geschulte Jugendliche sprechen an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Jugendlichen über deren Straftaten – etwa Diebstahl, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen oder Körperverletzung. Gemeinsam werden Sanktionen festgelegt – beispielsweise die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit oder eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehen. Die Arbeit der Schülergremien erfolgt stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Das erste Schülergremium in Sachsen-Anhalt wurde 2007 vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V. gegründet und hat seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet. Das Projekt im Harz gilt als Vorbild für weitere Schülergremien.
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