Justizministerin Weidinger übergibt Förderbescheid für neues Schülergericht in Halle (Saale)
Im Rahmen der Ausweitung des Projektes „Schülergremium“ durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt erhält die Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH über 21.000 Euro Förderung. Den Zuwendungsbescheid hat Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, u. a. im Beisein von Marc Melzer, Vorstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, vor Ort persönlich übergeben. Mit den Fördermitteln wird der im Jahr 1991 als „Jugendwerkstatt“ gegründete Träger bei der Finanzierung der für das Projekt erforderlichen Personalstelle unterstützt.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Ich freue mich sehr, dass nun auch in Halle an der Saale ein Schülergericht aufgebaut wird. Mit der Förderung des Schülergerichts leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsbewusstseins junger Menschen. Hier lernen Schülerinnen und Schüler auf beeindruckende Weise, Verantwortung zu übernehmen, fair miteinander umzugehen und Konflikte auf rechtstaatliche Weise zu lösen. Mein Dank gilt der Halleschen Jugendwerkstatt, welche die Umsetzung mit großem Engagement begleitet und damit den Rechtsstaat vor Ort unterstützt.“
Hans Goldenbaum, Bereichsleiter Delinquenz und Resilienz bei der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH: "Mit unseren Projekten und Maßnahmen wollen wir insbesondere Kriminalitätskarrieren vorbeugen oder diese unterbrechen. Je nach Einzelfall arbeiten wir dafür mit Eltern und Familien, mit Jugendlichen in Sozial- und Anti-Gewalt-Trainings oder qualifizierten Fachkräften in Schule und Jugendamt zusammen. Die neue Förderung für unser kriminalpädagogisches Jugendprojekt "Klartext." ermöglicht es nun, mit diesen Maßnahmen und Ansätzen ein weiteres zentrales Puzzlestück einzufügen. Für den Erfolg des Projektes arbeiten wir mit den Kolleginnen und Kollegen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Polizeireviers Halle eng zusammen."
Für die Einrichtung neuer Schülergerichte in Sachsen-Anhalt stellt das Land in diesem Jahr mehr als 120.000 Euro Fördergeld bereit. Mit dem Geld aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden neben der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH auch der koordinierende Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V. sowie als weitere Projektträger der Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V., der Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. und die IB Mitte gGmbH (Internationaler Bund, IB Burgenlandkreis, Naumburg) gefördert. Die Ausreichung von Fördermitteln für das Projekt ist durch das Land auch in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen.
Die Schülergremien – auch als „Schülergerichte“ oder „Teen Courts“ bezeichnet – bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Speziell geschulte Jugendliche sprechen an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Jugendlichen über deren Straftaten – etwa Diebstahl, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen oder Körperverletzung. Gemeinsam werden Sanktionen festgelegt – beispielsweise die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit oder eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehen. Die Arbeit der Schülergremien erfolgt stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Das erste Schülergremium in Sachsen-Anhalt wurde 2007 vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V. gegründet und hat seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet. Das Projekt im Harz gilt als Vorbild für weitere Schülergremien.
Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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