Pressemitteilung: 006/2026
Magdeburg, den 20.02.2026

Elektronische Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalt eingeführt

Weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung der Justiz Sachsen-Anhalt: In der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes wurde die elektronische Prozessakte eingeführt. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg sowie an den Verwaltungsgerichten (VG) Halle (Saale) und Magdeburg bearbeiten nun rund 120 Bedienstete die Verfahren vollständig elektronisch im Echtbetrieb. Damit ist ein zentrales Digitalisierungsprojekt der Justiz erfolgreich gestartet. Zum Einsatz kommt dabei eine Fachanwendung des e²-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland angehören.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt haben wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen und zukunftsfesten Justiz gemacht. Dass der Übergang in den Echtbetrieb trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen ist, ist vor allem dem außerordentlichen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Sie haben den regulären Dienstbetrieb trotz der erheblichen zusätzlichen Belastungen durch die Einführungsprozesse in vorbildlicher Weise aufrechterhalten. Ebenso gilt mein Dank den IT-Fachleuten aus der Justiz sowie von Dataport, die diesen Prozess fachlich und technisch begleitet haben. Besonders hervorheben möchte ich die kontinuierliche Unterstützung durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, ohne die dieser anspruchsvolle Pilotierungsprozess nicht hätte realisiert werden können.“

Oliver Becker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt: „Die Einführung der elektronischen Akte stellt einen tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Insbesondere für die Bediensteten im nicht-richterlichen Dienst bedeutet sie einen erheblichen Umbruch der täglichen Arbeitsweise. Arbeitsplätze, Abläufe und Routinen haben sich innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändert. Dies verlangt ein großes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Für diesen enormen Kraftakt – der sich durch die Asyleingangswelle, der sich die Verwaltungsgerichte seit einem Jahr erneut stellen müssen, noch erheblich gesteigert hat – danke ich allen Bediensteten ausdrücklich. Es bestehen noch vielfältige Herausforderungen, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch weiterhin begleiten und bestimmte Abläufe zunächst verlangsamen werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich insbesondere bei den Verfahrensbeteiligten um Verständnis und Geduld bitten, wenn gerichtliche Schreiben, Urteile oder Eingangsbestätigungen derzeit später ankommen als üblich. Ich bin dankbar, dass die Umsetzung an allen drei Gerichten trotz aller Hindernisse so gut gelungen und die elektronische Akte von den Bediensteten gut angenommen worden ist. Ich bin überzeugt, dass die elektronische Akte langfristig einen Gewinn für die Justiz darstellt.“

Nachdem nun die Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig mit der elektronischen justiziellen Akte arbeitet, laufen auf Hochtouren die Einführungsprozesse in den weiteren Bereichen der Justiz des Landes.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden zuständig und besteht aus den Verwaltungsgerichten in Halle (Saale) und Magdeburg sowie dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig für die unabhängige Kontrolle der Verwaltungen, beispielsweise in Fällen von Baurecht, Polizeirecht oder Beamtenangelegenheiten.

 


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