Verkehrsminister weist Vorstoß gegen Ortsumgehung zurück Heyer: Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 127/00 Magdeburg, den 28. Juni 2000 Verkehrsminister weist Vorstoß gegen Ortsumgehung zurück Heyer: Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) hat den Vorstoß des Bundesrechnungshofes gegen die Ortsumgehung Schönebeck im Zuge der B 246 a entschieden zurückgewiesen. "Der Bundesrechnungshof ignoriert die Lage der Menschen in Schönebeck ebenso wie die Gefährdung von Ansiedlungsprojekten und des Kurortstatus von Bad Salzelmen", sagte Heyer heute im Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Elke Lindemann am Rande einer Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion in Merseburg. Der Bundesrechnungshof hatte in der vergangenen Woche dem sachsen-anhaltischen Verkehrsministerium mitgeteilt, dass er den zweiten Bauabschnitt der Umgehungsstraße - von der L 65 nach Calbe bis zur L 51 nach Barby - sowie eine neue Elbbrücke nur dann für gerechtfertigt hält, wenn die B 246 a auch im weiteren Verlauf bis Gommern ausgebaut wird. Das hält der Rechnungshof angesichts der Haushaltslage des Bundes und dringenderer Aufgaben im Straßennetz aber für unrealistisch. Er will dem Bundesverkehrsministerium deshalb empfehlen, den zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung Schönebeck und die Elbbrücke nicht in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen. Damit könnte allenfalls noch der erste Bauabschnitt von der Autobahnausfahrt Schönebeck bis zur L 65 realisiert werden. Heyer bezeichnete die Argumentation des Bundesrechnungshofes als "bizarre Logik". Sachsen-Anhalt habe die unterschiedliche Problemlage in Schönebeck einerseits sowie in Plötzky und Gommern andererseits bei der Anmeldung für den neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt und deshalb die Ortsumgehung Schönebeck und die Elbbrücke als besonders dringlich eingestuft (siehe unten). "Wir können doch nicht die allerdringendsten Probleme liegenlassen, weil wir für die dringenden noch kein Geld haben", sagte Heyer. "Wenn es regnet, muss man das Dach flicken und darf nicht warten, bis man sich ein neues Haus leisten kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverkehrsministerium sich auf diese sachwidrige Argumentation einlässt." Der Minister kritisierte zudem, dass der Bundesrechnungshof für seine Berechnungen die Kostenansätze des Bundesverkehrswegeplans von 1992 zugrunde gelegt habe: "Diese Zahlen sind aufgrund der Preisentwicklung am Bau hoffnungslos veraltet und unbrauchbar." Statt der damals veranschlagten 100 Millionen DM gehen die Experten im Verkehrsministerium heute nur noch von etwa halb so hohen Kosten aus. Am 30. August wird für den ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattfinden. Für die gesamte Umgehungsstrecke einschließlich Brücke hat das Bundesverkehrsministerium bereits die Linie bestimmt. Martin Krems Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan * = besonders dringlich übersicht über die Maßnahmen an der B 246 a Projekt Kosten in Mio. DM Länge in km * Ortsumgehung Schönebeck 34,2 11,1 * Elbbrücke Schönebeck 50,4 2,2 bislang weiterer Bedarf Ortsumgehung Plötzky 41,2 3,5 Ortsumgehung Gommern 19,9 2,3 neu Nicht mehr angemeldet werden soll folgende Maßnahme: Ortsumgehung Ovelgünne Bislang weiterer Bedarf. Nach Bahnübergangsbeseitigung nicht mehr erforderlich Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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