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Magdeburg, den 15.01.2014

Bauminister Webel übergibt in Klietz 1150. Fluthilfebescheid

?Endlich können wir durchatmen, jetzt wo die Hilfe da ist?, sagte Frank Benneckendorf aus Klietz (Landkreis Stendal), Betroffener des Junihochwassers. Er bekam heute einen Fluthilfebescheid über 34.000 Euro aus den Händen von Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsminister Thomas Webel und dem Chef der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Manfred Maas. Insgesamt war am Wohnhaus von Frank Benneckendorf und seiner Lebensgefährtin Doris Zöllner ein Schaden von 45.000 Euro entstanden. Das Wasser stand 80 Zentimeter im Keller. Das Resultat: durchfeuchtete Innen- und Außenwände, aufgeweichte Türen, eine verzogene Außentür und beschädigte Sanitärinstallationen.   ?Bis zu 80 Prozent der Sanierungskosten werden über den Aufbauhilfefonds abgedeckt. Eine Fluthilfe, die ohne EU und Bund in einer solchen Größenordnung undenkbar wäre?, sagte Minister Webel. Private Wohneigentümer, Vermieter und Mieter könnten damit Gebäude trockenlegen, Fassaden erneuern und neue Möbel anschaffen.   Nach Auskunft von Maas liegen der Investitionsbank knapp 2.100 Anträge vor. Mit dem heutigen Bescheid seien nunmehr rund 25 Millionen Euro ausgereicht, erläuterte der IB-Chef. ?Innerhalb von drei Arbeitstagen können wir bewilligen. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Ohne Nachweis, keine Hilfe. Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote oder Gutachten sind für die Bewilligung, Auszahlung und Nachweisführung dringend notwendig?, unterstrich Maas die wichtigsten Kriterien für die Gewährung der Fluthilfe.   Bei der Hochwasserhilfe handele es sich um Steuergelder, was eine sorgfältige Prüfung des Einsatzes unabdingbar mache, gab Webel noch einmal zu bedenken. ?Die Investitionsbank hat sich in dieser Ausnahmesituation als zuverlässiger Partner gezeigt. Die Berater haben vor Ort informiert, Hilfe bei der Antragstellung geleistet und die Gelder an den Mann gebracht?, fügte er hinzu.    Insgesamt organisierte die Investitionsbank im vergangenen Jahr 23 Vor-Ort-Termine, u.a. in Fischbeck (Landkreis Stendal), Barby (Salzlandkreis) und Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Dort erhielten 1.700 Personen individuell schnell und unkompliziert Auskunft zu den Hilfsprogrammen und Unterstützung bei der Antragstellung. Auch die kostenfreie Hotline wurde von 3.550 Betroffenen genutzt ? darunter Unternehmer und Vertreter von Kommunen.   Fluthilfe erhalten neben Hausbesitzern und Inhabern von Eigentumswohnungen auch Mieter, Vermieter sowie Eigentümer von Wochenendhäusern und Gartenlauben. Die zentrale Förderbank des Landes ist zudem für die Hochwasserhilfen an Unternehmen zuständig. ?Kurz vor Weihnachten haben wir endlich die noch ausstehende EU-Genehmigung erhalten. Nun kann auch betroffenen Unternehmern über die Soforthilfe hinweg geholfen werden?, sagte Maas abschließend.    Zu Ihrer Information:   Anträge auf Hochwasserhilfen können noch bis zum 30. Juni d. J. gestellt werden. Antragsunterlagen und weiterführende Informationen stehen unter www.ib-sachsen-anhalt.de bereit. Auskünfte erhalten Betroffene montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags bis 15 Uhr über die kostenfreie Hotline der IB (Tel: 0800 56 007 57) oder bei einer persönlichen Beratung an einem der sieben IB regional-Standorte, im Regionalbüro Halle oder im Förderberatungszentrum Magdeburg.  

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