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Magdeburg, den 30.06.2016

Mehr als 650.000 Euro für neue Brücke in Gröbers

Am Montag (04.07.) beginnen in Gröbers (Saalekreis) die Arbeiten für den Bau der neuen Kabelskebrücke im Zuge der Landesstraße (L) 168. ?Damit realisieren wir ein Vorhaben in der Region, dass bereits seit langer Zeit auf der Agenda steht?, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel vor dem Baustart. Die Liste der wichtigen Projekte sei lang und werde im Rahmen der knappen Mittel schrittweise abgearbeitet, damit unser Straßennetz belastbar und sicher bleibe.   Nach Webels Worten investiert das Land rund 656.000 Euro in den Ersatzneubau der Brücke. Eine Instandsetzung des Vorgängerbauwerks schied aus wirtschaftlichen Gründen aus.   In den nächsten vier Wochen wird zunächst eine Behelfsumfahrung gebaut. Darüber kann der Verkehr zwischen den Ortslagen Schwoitsch und Osmünde sowie der Ortslage Gröbers während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten werden.   In knapp einem Jahr ? planmäßig Ende Juni 2017 ? soll die neue Kabelskebrücke für den Verkehr frei gegeben werden.   Detaillierte Informationen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung   Bauzustand 1:          Bau der Behelfsumfahrung (vorauss. 4 Wochen)   Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs zwischen Schwoitsch und Osmünde einerseits und der Ortslage Gröbers andererseits muss unmittelbar östlich des vorhandenen Brückenbauwerks eine Behelfsumfahrung mit einem Durchlass für die Kabelske gebaut werden. Im Bereich der Behelfsumfahrung ist eine einstreifige Verkehrsführung für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen, außerdem erfolgt die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges unmittelbar östlich der Behelfsfahrbahn.   Verkehrsführung:   Sperrung des östlichen Fahrstreifens der L 168 und des südlichen Fahrstreifens entlang der L 169 und Verkehrsführung über die verbleibenden Fahrstreifen der beiden Landesstraßen mit Engstellen-Signalregelung.     Bauzustand 2:          Brückenbau (vorauss. 31 Wochen)   Im Bauzustand 2 erfolgen der Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerks und der Ersatzneubau.   Verkehrsführung:   Sperrung des Brückenbereiches für jeglichen Verkehr. Verkehrsführung über den verbleibenden nördlichen Fahrstreifen entlang der L 169 und über die Behelfsumfahrung mit Engstellen-Signalregelung.   Bauzustand 3:          Komplettierung Minikreisel (vorauss. 7 Wochen)   In diesem Bauzustand erfolgt die Komplettierung des neuen Minikreisels im Zuge der L 168. Dazu wird der nördliche Anschluss der Lindenstraße voll gesperrt. Die Erreichbarkeit des Grundstücks unmittelbar nördlich der Einmündung von Norden her bleibt gesichert. Am Ende dieses Bauzustandes müssen die Aufstellung der Normverkehrszeichen im dann fertiggestellten Baubereich und die Applikation der dort aufzubringenden Markierung erfolgen.   Verkehrsführung:   Die Vollsperrung der L 168 bedingt eine Umleitung des Verkehrs von Osmünde nach Schwoitsch über die vorhandenen Straßen zur Erschließung des Gewerbegebietes an der Autobahn. Im Baustellenbereich kann nur die Relation zwischen Schwoitsch und Gröbers durch den Kraftfahrzeugverkehr befahren werden. Der Fußgänger- und Radverkehr ist in allen Relationen zu gewährleisten. Während des Baus der Nebenanlagen im Einmündungsbereich wird dieser Verkehr gesichert auf der neuen Fahrbahn geführt.   Bauzustand 4:          Rückbau Provisorium und Komplettierung (vorauss. 10 Wochen)   In diesem Bauzustand erfolgen der Rückbau der Behelfsumfahrung und die Fertigstellung der L 169 im Baubereich. Dazu wird der Knotenarm ?An der Kabelske? voll gesperrt. Die Erreichbarkeit der beiden Grundstücke auf der Nordseite der Straße wird in Abstimmung mit den dortigen Nutzern gesichert. Am Ende dieses Bauzustandes müssen die Aufstellung der restlichen Normverkehrszeichen und der Wegweisung sowie die Applikation der im Baubereich aufzubringenden Markierung erfolgen.   Verkehrsführung:  Die Vollsperrung der L 169 bedingt eine Umleitung des Verkehrs von Osmünde nach Schwoitsch über die vorhandenen Straßen zur Erschließung des Gewerbegebietes an der Autobahn. Im Baustellenbereich kann nur die Relation zwischen Osmünde und Gröbers durch den Kraftfahrzeugverkehr befahren werden. Der Fußgänger- und Radverkehr ist in allen Relationen zu gewährleisten. Während des Baus der Nebenanlagen im Einmündungsbereich wird dieser Verkehr gesichert auf der neuen Fahrbahn geführt.

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