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Magdeburg, den 15.02.2019

Planfeststellungsverfahren für Sachsen-Anhalts nördlichsten A14-Abschnitt abgeschlossen

Heute wurde das Planfeststellungsverfahren für den nördlichsten Abschnitt des A14-Lückenschlusses (Magdeburg-Schwerin) auf dem Boden von Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt Halle habe den entsprechenden Bescheid für das rund 8,8 Kilometer lange Teilstück von Seehausen (Landkreis Stendal) bis zur Landesgrenze Brandenburg bei Wittenberge erstellt, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg ?Mit der Elbquerung gehört dieser Abschnitt zu den anspruchsvollsten der gesamten Autobahntrasse?, sagte Webel. Nach fast neun Jahren akribischer Arbeit aller Beteiligten seien jetzt planungsseitig die Voraussetzungen für den Weiterbau der A 14 erfüllt. ?Davon wird der gesamte Norden Sachsen-Anhalts profitieren?, betonte der Minister. Nach Auskunft von Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Halle, hat sich seine Behörde im Beschluss mit rund 380 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendungen intensiv beschäftigt. ?Die getroffene Entscheidung stellt einen sachgerechten Ausgleich aller Interessen dar, der die unterschiedlichen Belange bei der Verwirklichung des im Bundesverkehrswegeplan gesetzlich festgelegten Bauprojekts berücksichtigt?, betonte Pleye. Es seien aber noch weitere Handlungen bis zur Auslegung vorzunehmen, wie Vervielfältigungen, Ausfertigungen für die Zustellung und Auslegung sowie das Siegeln der Planunterlagen. Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagenzwei Wochen lang ? in der Zeit vom 02. bis 16.04.2019 ? in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der Verkehrseinheit (VKE) von der künftigen A 14-Anschlussstelle (AS) Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze Brandenburg betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte Pleye. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte der Chef der Planfeststellungsbehörde hinzu. Mit Blick auf die Vielzahl der Natur- und Umweltschutzmaßnahmen rund um die jetzt planfestgestellte VKE 3.1+3.2a wies Webel erneut darauf hin, dass es sich bei der A 14 um die ?grünste Autobahn Deutschlands? handele. ?Neben aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner in Vielbaum und Geestgottberg dienen die faunagerecht konzipierten Brücken über den Aland und die Elbe dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Arten in dem rund 193 Millionen Euro teuren Autobahnabschnitt?, betonte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister. Auf den Bauwerken würden zum Beispiel spezielle Kollisions- und Irritationsschutzwände errichtet, die Vögeln und Fledermäusen ein gefahrloses Überfliegen ermöglichten. Im unteren Bereich seien sämtliche Brücken und Durchlässe so dimensioniert, dass am Boden oder im Wasser lebende Tiere, wie Fischotter, Biber und zahlreiche Amphibienarten ungehindert wandern könnten, erklärte Webel. ?Dadurch ist ein Höchstmaß an ökologischer Durchlässigkeit gewährleistet, wie es unsere Fachleute ausdrücken würden?, fügte er hinzu. Vor allem die geplante Elbebrücke sei ein herausragendes Beispiel dafür, dass Naturschutz und Straßenbau einander nicht ausschließen müssten. In diesem Zusammenhang hob der Minister den konstruktiven Erfahrungsaustausch mit dem BUND hervor. ?Durch regelmäßige Gespräche ist es in den zurückliegenden drei Jahren immer wieder gelungen, Kompromisse zu finden, mit denen die unterschiedlichen Interessen bei Planung und Bau der Autobahn gut in Einklang gebracht werden können?, erklärte Webel. Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht aus insgesamt 31 Ordnern mit insgesamt 483 Planwerken größer DIN A3 ? das entspricht einer Gesamtfläche von knapp 330 Quadratmetern ? sowie exakt 9.764 DIN A4-Seiten. Zu Ihrer Information: Die künftige A14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin verläuft auf einer Gesamtlänge von 155 Kilometer durch Sachsen-Anhalt (97 km, aktuelle Kosten rd. 955 Millionen Euro), Brandenburg (32 km) und Mecklenburg-Vorpommern (26 km). Sie schließt eine Lücke im deutschen und europäischen Autobahnnetz. Der Bearbeitungsstand der einzelnen Verkehrseinheiten stellt sich derzeit wie folgt dar: VKE 1.1     vorh. Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt/B 189 Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2011 eingeleitet. In der Zeit vom 22.09.2014 bis 21.10.2014 erfolgte eine ergänzende Auslegung von Planunterlagen. Die Einwendungsfrist endete am 04.11.2014/30.01.2015. Es erfolgten Aktualisierungen der faunistischen Daten (Lurche, Rastvögel, Nachtkerzenschwärmer, Libellen), die Erarbeitung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages und Optimierungen bei erforderlichen Flächeninanspruchnahmen. Die erforderliche ergänzende Auslegung von geänderten bzw. ergänzten Unterlagen fand in der Zeit vom 06.06.2018 bis 05.07.2018 statt. Die Einwendungsfrist endete am 06.08.2018. Derzeit erfolgt die Prüfung und Überarbeitung der Unterlagen in Folge der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Eine weitere ergänzende Auslegung von Unterlagen wird vorbereitet. VKE 1.2      AS Wolmirstedt/B 189 - AS Colbitz/K 1174n  Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 29.10.2014. VKE 1.3      AS Colbitz/K 1174n - AS Tangerhütte Im Bau seit 16.08.2017. Die Verkehrsfreigabe ist für 2020 vorgesehen. Alle 5 Brückenbauwerke (BW) sind im Bau und teilweise fertiggestellt. Die BW 18A (Spatenstich, K 1178) und 17.1A (Fledermausunterführung) sind fertiggestellt, das BW 18.1Ü zu 95 % und die Grünbrücken BW 16Ü (Fledermausbrücke) und BW 17Ü (Grünbrücke) zu 55 % bzw. 75 % im Bautenstand. Baubeginn für den Streckenbau war am 25.06.2018. Die Stubbenrodungen und der Oberbodenabtrag sind abgeschlossen. Derzeit laufen der Erdbau, der Kanalbau und der Oberbau (untere Tragschichten). Die Herstellung der hohen Dammabschnitte im Bereich der Brücken BW 17.1A und BW 18A sind ebenfalls abgeschlossen. Die Arbeiten am geplanten Zubringer zur AS Tangerhütte einschließlich des Knotenausbaus an der B 189 haben begonnen. Weiterhin werden die Umfahrungen an den Brückenbaustellen BW 16Ü (Fledermausüberflughilfe) und BW 17Ü (Grünbrücke) hergestellt. Diese dienen der bauzeitlichen Verkehrsführung während des Ausbaus der Umverlegung B 189 im Bereich der beiden Brücken.  VKE 1.4      AS Tangerhütte - AS Lüderitz/L 30  Im Bau seit 27.08. 2018. Der Abbruch des Kuhstalls im Bereich der Dollgrabenniederung, einzelne Leitungsumverlegungen sowie die 1. Dokumentationsabschnitte (DA) der archäologischen Untersuchungen im Bereich der Tangerniederung und Dollgrabenniederung sind abgeschlossen. Dbei wurden umfangreiche archäologische Fundstellen erkundet und ausgewiesen. Mit Beginn der Baumfällungen am 01.10.2018 haben die archäologischen Untersuchungen mit dem 1. DA im Wald begonnen. Die Baumfällung ist abgeschlossen, gegenwärtig laufen Restarbeiten und Transporte. Für die 18 Brückenbauwerke werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, die Bauwerke werden in Einzellosen veröffentlicht. Für das Spatenstichbauwerk wurde der Damm als Vorschüttung fertiggestellt. Für den Streckenbau ist die Ausführungsplanung und Ausschreibung in Bearbeitung. Gegenwärtig werden vorbereitende Maßnahmen wie Umfahrungen und Baustraßen für 6 Brückenbauwerke und den Streckenbau (Baustraße auf Trasse späterer Wirtschaftsweg) ausgeschrieben. Die Umfahrungen am BW 19Ü (Überführung Verbindungsweg W05) und BW 22Ü (Überführung L 29) sind bezuschlagt, Baubeginn war am 10.12.2018. Der Baubeginn der weiteren Umfahrungen ist im Februar bzw. März 2019. VKE 1.5      AS Lüderitz/L 30 - AS Stendal-Mitte/L 15 Das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2011 wurde unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerwG vom 08.01.2014 zur VKE 1.3 eingestellt und gleichzeitig am 17.04.2015 ein neues Verfahren eröffnet. Die neuen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.05.2015 bis 10.06.2015 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 24.06.2015. Die Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) fand vom 15.08.2016 bis 18.08.2016 und am 08.11.2016 statt. Für die aus dem Anhörungsverfahren resultierenden Planänderungen und Ergänzungen (einschl. des wasserrechtlichen Fachbeitrages) wurde am 09.04.2018 ein Änderungs- und Ergänzungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 02.05.2018 bis 01.06.2018 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 02.07.2018. An der Beschlussfassung wird gearbeitet.  VKE 2.1      AS Stendal-Mitte/L 15 - AS Osterburg/L 13 Bestandskräftiges Baurecht liegt seit Mai 2018 vor. Die bauliche Realisierung des Abschnittes ist an den Abschluss des Baurechtsverfahrens in der VKE 1.5 und die Bestandskraft des dortigen Planfeststellungsbeschlusses gekoppelt.  VKE 2.2      AS Osterburg/L 13 - AS Seehausen-Nord/L 2 Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2014 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.10.2014 bis 07.11.2014 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 21.11.2014. Der wasserrechtliche Fachbeitrag wurde erstellt. Die Überarbeitung einzelner naturschutzfachlicher Unterlagen (Feldlerche) ist abgeschlossen und derzeit werden die Unterlagen geprüft und für die erforderliche öffentliche Auslegung aufbereitet. Die ergänzende Auslegung wird für das II. Quartal 2019 vorbereitet.  VKE 3.1 +       AS Seehausen-Nord/L 2 - Landesgrenze ST/BB VKE 3.2a       Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 15.02.2019 gefasst. Das Verfahren ist im Jahr 2010 eingeleitet worden. Die Erörterung mit den Einwendern und den TÖB fand vom 12.12.2011 bis 15.12.2011 statt. In der Zeit vom 28.11.2012 bis 28.12.2012 wurde eine ergänzende Auslegung von geänderten Planunterlagen durchgeführt. Eine zweite ergänzende Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.09.2014 bis 07.10.2014. Die Einwendungsfrist endete am 21.10.2014. Die erforderliche Aktualisierung naturschutzfachlicher Beiträge (länderübergreifende FFH-Ausnahmeprüfung für das SPA ?Aland-Elbe-Niederung?) und der neu erstellte wasserrechtliche Fachbeitrag machten eine dritte ergänzende Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.08.2017 erforderlich. Die Einwendungsfrist endete am 14.09.2017. 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