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Magdeburg, den 23.05.2000

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins im Vertragsnaturschutz

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 150/00 Magdeburg, den 24. Mai 2000 Information für die landwirtschaftliche Fachpresse Vorverlegung des vereinbarten Mahdtermins im Vertragsnaturschutz Die Entwicklung der Vegetation ist in diesem Jahr aufgrund der heißen Witterung ca. zwei Wochen weiter vorangeschritten als in den vergangenen Jahren. Landwirte mit Verpflichtungen im Förderprogramm Vertragsnaturschutz nach der VO (EWG) Nr. 2078792, die an vereinbarte Mahdtermine gebunden sind, können Ausnahmegenehmigungen zur Vorverlegung des Mahdtermins bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragen. Die naturschutzfachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall. Einer Vorverlegung des Mahdtermins kann zugestimmt werden, wenn der mit der terminlichen Festlegung verfolgte Schutzzweck trotzdem erreicht bzw. durch frühere Mahdtermine nicht gefährdet wird. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de

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