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Magdeburg, den 08.08.2002

Rabenvögel dürfen im Land wieder bejagt werden Verordnung trat am 7. August 2002 in Kraft

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 157/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 157/02 Magdeburg, den 10. August 2002 Rabenvögel dürfen im Land wieder bejagt werden Verordnung trat am 7. August 2002 in Kraft Im März 2002 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt einen von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, der Aaskrähe und Elster wieder zum jagdbaren Wild erklärt. Auch die Nutria kam mit auf die Liste der nach Landesrecht jagdbaren Tierarten. Nunmehr wurden durch entsprechende Verordnung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Petra Wernicke für Aaskrähe, Elster und Nutria Jagdzeiten festgelegt. Danach dürfen in Sachsen-Anhalt Aaskrähen und Elstern in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar bejagt werden. Die Nutria erhält eine ganzjährige Jagdzeit, mit Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere. Die ursprünglich in Südamerika beheimatete Nutria war als Pelz- und Fleischlieferant bis in die jüngste Vergangenheit ein begehrtes Farmtier. Durch die illegale Freilassung von Farmbeständen in den neuen Bundesländern kurz nach der Wende sind auch in Sachsen-Anhalt an mehreren Stellen freilebende Populationen entstanden. Dadurch kommt es örtlich zu erheblichen Schäden an Uferböschungen, Dämmen und landwirtschaftlichen Kulturen. Die Bejagung der Nutria soll dazu dienen, der weiteren unerwünschten Ausbreitung dieser Tierart und der Zunahme von Schäden entgegenzuwirken. Die Nutria ist an die hiesigen klimatischen Bedingungen nicht angepasst. In strengen Wintern führt das häufig zu schweren Erfrierungen von Schwanz und anderen Extremitäten bis hin zum Kältetod. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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