Mehr Geld für hochwasserbetroffene Landwirte Soforthilfen für Landwirtschaft aufgestockt und erweitert
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 200/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 200/02 Magdeburg, den 20. September 2002 Mehr Geld für hochwasserbetroffene Landwirte Soforthilfen für Landwirtschaft aufgestockt und erweitert Das einzelne landwirtschaftliche Unternehmen kann jetzt Soforthilfe statt bisher von 15.000 bis zu einer Höhe von 50.000 Euro für Hochwasserschäden an Gebäuden und Inventar erhalten. Bei Existenzgefährdung des Betriebes kann die Summe bis zu 100.000 Euro und in Extremfällen bis zu 1 Mill. Euro aufgestockt werden. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat jetzt die geänderte Verwaltungsvereinbarung für das Bund-Länder-Soforthilfeprogramm II unterzeichnet. Außerdem neu: Ab sofort können Landwirte auch Anträge auf Erlass von Investitionskrediten stellen. Wernicke: "Wir werden nie alle Hochwasserschäden ausgleichen können. Aber wenn es uns gelingt, dass kein Landwirt aufgibt, ist das ein großer Erfolg." Bis heute morgen sind 70 Anträge von hochwassergeschädigten Betrieben bei den zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt (Dessau) und Altmark (Stendal) eingegangen. Wernicke: "Die Anträge schwerstbetroffener Unternehmen werden vorrangig bearbeitet." Die Antragsfrist läuft bis zum 15.Oktober. Die Landwirtschaftsämter geben den betroffenen Unternehmen Hilfestellung, damit keiner an der Bürokratie scheitert. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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