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Magdeburg, den 11.06.2003

Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 116/03 Magdeburg, den 10. Juni 2003 Tierhaltung: EU-Richtlinie zu Umweltprüfungen reicht aus/Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt macht weiter Druck beim Abbau von Investitionshemmnissen. Auf Vorschlag von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke verabschiedete das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, Umweltschutzvorschriften für die deutsche Tierhaltung wieder auf normales europäisches Maß zurück zu führen. Für kleine und mittlere Ställe soll künftig wieder das normale baurechtliche Genehmigungsverfahren gelten. Das heißt, zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind demnach nicht nötig. Die Ministerin sagte: "Es ist nicht einzusehen, warum beim Bau eines deutsches Viehstalls andere, aufwändigere Vorschriften als im europäischen Nachbarland gelten. Das schafft Wettbewerbsverzerrungen." Wernicke nannte es einen "klassischen Fall von deutscher überregulierung", dass Kleinstanlagen mit den gleichen immissionsschutzrechtlichen und Umweltverträglichkeitsauflagen belegt werden wie Großbetriebe. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das haben wir in keinem anderen EU-Land und ist auch nicht mit der BSE-Krise begründbar", sagte die Ministerin. Auch wandte sich die Ministerin gegen die Lesart, dass besonders strenge Auflagen einen besonders guten Verbraucherschutz bedeuten. "Erstes kann das, was in ganz Europa gilt, nicht per se schlecht sein. Zweitens führt der deutsche Sonderweg zunehmend dazu, dass in die hiesigen Ladentheken nicht mehr deutsches Schlachtvieh, sondern importiertes europäisches Fleisch gelangt." Die Ministerin betonte zugleich: "Mit dem Vorstoß zum Regelungsabbau werden keine grundsätzlichen Umweltschutzstandards preis gegeben. Auch künftig wird niemand ohne eine klar definierte Baugenehmigung einen Tierstall bauen können. Dabei müssen Umweltstandards wie der Abstand zu Wohngebieten zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen natürlich beachtet werden. Es ist sicher gestellt, dass kein Tierstall in ein Naturschutzgebiet oder in ein Trinkwassereinzugsgebiet kommt. Auch künftig wird der Verbraucher gesunde Qualität geliefert bekommen." Mit ihrer Bundesratsinitiative will Wernicke vor allem auch ein Signal für die hiesigen Tierhalter setzen. Sachsen-Anhalt verfügt über eine sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder, 816.000 Schweine und knapp 138.000 Schafe gehalten. In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit. Beispiele: Für Legehennen sieht die EU-Richtlinie ab einer Stallgröße von 60.000 Tieren zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unterhalb dieser Größenordnung haben die EU-Mitgliedsstaaten eigenständige Regelungen zu treffen. Deutschland hat die zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung ab 42.000 Hennen festgelegt. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Darüber hinaus wurde aber das Recht weiter verschärft. Bereits kleine Halter mit 12.500 Hennen sind verpflichtet, ein Vorprüfungsverfahren in Gang zu setzen. Für den Rinderstall sieht die EU-Richtlinie in der ersten Stufe gar keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Bund schreibt eine Standortvorprüfung für Ställe ab 250 Rinder vor. Das wird von Sachsen-Anhalt akzeptiert. Die nunmehr neu geltende Pflicht zur Vorprüfung ab 42 Rinder wird jedoch nicht mitgetragen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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