Paket mit 25 Fragen und Antworten zur EU-Agrareform/Landwirtschaftsministerium mit neuem Angebot im Internet
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 016/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 016/04 Magdeburg, den 7. Februar 2004 Paket mit 25 Fragen und Antworten zur EU-Agrareform/Landwirtschaftsministerium mit neuem Angebot im Internet Rund um die EU-Agrarreform geht es in einem neuen Internetangebot des Landwirtschaftsministeriums. Auf den Seiten www.mlu.sachsen-anhalt.de findet der Internetnutzer ab sofort in der Rubrik "Themen A-Z" unter dem Stichwort Agrarpolitik ein Informationspaket zu den Brüsseler Beschlüssen. Im Frage-Antwort-Schema werden Fachdefinitionen erläutert sowie Konsequenzen der neuen Förderpolitik für den Landwirt in Sachsen-Anhalt umrissen. Der Katalog umfasst in seiner Startauflage 25 Fragen und Antworten. Analog zur weiteren Ausgestaltung der Reform wird auch das Internet-Angebot aktualisiert und erweitert. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: "Wir wollen die Landwirte und alle Interessierten mit so viel Information wie nur möglich versorgen. Nur wer gut informiert ist, kann sich zielgenau auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen." Das Fragen-Antwort-Paket versteht sich auch als Service für den allgemein an Politik interessierten Bürger sowie für Medien. Gern können die Inhalte für die Gestaltung von Ratgeberbeiträgen genutzt werden. Die Fragen im Einzelnen: Was bedeutet Entkopplung - was ist das Neue an diesem System? Bekommt der Bauer Geld fürs Nichtstun? Müssen alle Prämien entkoppelt werden ¿ was heißt Teilentkopplung? Warum ist ST für vollständige Entkopplung? Welche Modelle gibt es für die Entkopplung? Welche Vor- und Nachteile kennzeichnen das Standardmodell? Welche Vor- und Nachteile kennzeichnen das Regionalmodell? Was versteht man unter dem Begriff Kombinationsmodell? Worauf haben sich die Agrarminister bei der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 27.11.2003 geeinigt - was sieht der inzwischen vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland vor? Warum wird zwischen den Bundesländern umverteilt und wie wird es gemacht? Ab wann wird die Prämie entkoppelt gezahlt? Warum halten wir die Entkopplung ab 2005 für den richtigen Zeitpunkt? Was versteht man unter dem Begriff des "Gleitfluges" im Zusammenhang mit dem Entkopplungsmodell? Warum befürworten wir diesen "Gleitflug"? Wer wird sich als Gewinner oder wer als Verlierer fühlen? Wer bekommt die entkoppelte Prämie? Was versteht man unter dem "Aktivieren eines Prämienrechtes"? Für welche Flächen bekommt man Prämienrechte? Wie errechnet sich die Höhe/der Wert eines Prämienrechtes (deutsches Modell)? Wie hoch werden die Werte für die Prämienrechte in Sachsen-Anhalt sein? Wie sind die Prämienrechte handelbar? Was wird aus den Prämienrechten, wenn der Landwirt Pachtflächen verliert oder wenn er Eigentumsland verkauft? Braucht man bei entkoppelten Prämien noch Mutterkuhquoten, Schafprämienrechte, Zuckerrüben- und Milchquoten? Was passiert mit dem Prämienrecht, wenn ein Milchproduzent seine Milchproduktion aufgibt und die Quote verkauft? Was ist unter "Cross Compliance" zu verstehen? Zur Agrarreform: Im Kern sieht die EU-Agrarreform eine Entkoppelung von Produktion und Prämienzahlung vor. Das heißt, es geht nicht mehr darum, möglichst viel Getreide zu produzieren oder Tiere zu halten, um dann auch möglichst viel Fördergeld zu bekommen. Statt dessen wird ein mengenunabhängiges Fördersystem aufgebaut. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit zwischen zwei Grundsystemen zur Umsetzung der Agrarreform zu wählen - zum einen an historischen Produktionsmengen orientiert, zum anderen an der regionalen Flächengröße. Bund und Länder hatten sich Ende 2003 mehrheitlich auf das Flächenmodell verständigt. Einige Länder sind für ein an der historischen Betriebssituation orientiertes Modell. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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