Strenge Auflagen für Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter Ausbreitung der Blauzungenkrankheit soll verhindert werden
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 132/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 132/06 Magdeburg, den 24. August 2006 Strenge Auflagen für Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter Ausbreitung der Blauzungenkrankheit soll verhindert werden Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass seit Dienstag dieser Woche die Verordnung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Kraft ist. Damit soll eine weitere Ausbreitung der in den Niederlanden und in Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgetretenen Seuche verhindert werden. Halter von Schafen, Ziegen und Rindern dürfen die Tiere nicht mehr über die auf 150 Kilometer festgelegte Restriktionszone ohne Ausnahmegenehmigung verbringen. Die Einschränkung gilt bisher nur für NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Tierhalter sind verpflichtet, Verdachtsfälle anzuzeigen und den Veterinärämtern zu melden. Durch das Landesverwaltungsamt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt über die Präventionsmaßnahmen informiert. Nach Angaben des Ministeriums traten bisher in Sachsen-Anhalt keine Fälle auf. Auch sind seit dem Auftreten der ersten bekannten Fälle keine Rinder aus NRW und keine Schafe aus den Niederlanden nach Sachsen-Anhalt verbracht worden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Schafen auftritt und durch Mücken übertragen wird. Die Krankheit ist in Deutschland erstmals mit den Fällen in NRW aufgetreten. Die Ursachen für die Einschleppung sind aber noch nicht abschließend bekannt. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Deshalb können Fleisch und Milchprodukte ohne Bedenken konsumiert werden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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