Aussetzung der Flächenstilllegung für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/07 Magdeburg, den 4. Oktober 2007 Aussetzung der Flächenstilllegung für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum Die Entscheidung des EU-Agrarrates am 26. September, die Pflichtstilllegung in der Europäischen Union im Jahr 2008 auf ¿Null¿ zu setzen, hat auch in den landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts eine breite Zustimmung gefunden. Mit der Verordnung 1107/2007 des Rates wurde die Entscheidung bereits am 28. September rechtswirksam umgesetzt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist darauf hin, dass sich für die Landwirte aus dieser Regelung im Jahr 2008 folgende Möglichkeiten ergeben: Grundsätzlich sind die Zahlungsansprüche für die Pflichtstilllegung 2008 wie in den Vorjahren mit stilllegungsfähiger Fläche zuerst zu aktivieren und auch im Sammelantrag Direktzahlungen zu dokumentieren. Auf diesen Flächen ist jedoch dann ein Anbau aller landwirtschaftlichen Kulturen möglich, ohne einen Vertrag für den Anbau nachwachsender Rohstoffe abschließen zu müssen. Damit erübrigt sich auch die Festlegung von Referenzerträgen für diese Flächen. Für Erstaufforstungsflächen und den mehrjährigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen können auch weiterhin Zahlungsansprüche Stilllegung mit den bisherigen Anforderungen aktiviert werden. Es ist auch möglich, für Kulturen mit einem gekoppelten Prämienbetrag die spezielle Beihilfe wie z. B. die Eiweißpflanzenprämie oder die Beihilfe für Kartoffelstärke zu beantragen. Ausgeschlossen ist jedoch die Beantragung der Beihilfe für Energiepflanzen auf diesen im Sammelantrag gekennzeichneten Flächen. Die Herabsenkung des Stilllegungssatzes auf ¿Null¿ verpflichtet die Landwirte jedoch nicht, genannte Flächen zu kultivieren. Sie können sie weiter auf freiwilliger Basis stilllegen und Umweltschutzregelungen anwenden. Die Beihilfe für Energiepflanzen kann wie bisher auf den Ackerflächen außerhalb der gekennzeichneten Pflichtstilllegungsflächen beantragt werden. Es gelten dabei die bisherigen Anforderungen fort. Im Rahmen der Überprüfung der Agrarreform für den Zeitraum ab 2009 wird sich die EU-Kommission mit einer dauerhaften Aufhebung der Pflichtstilllegung befassen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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