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Magdeburg, den 23.10.2007

Staatssekretär Aeikens weist Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 115/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 115/07 Magdeburg, den 24. Oktober 2007 Staatssekretär Aeikens weist Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück Magdeburg. In einer heute verbreiteten Erklärung von mehreren Personalräten des Landes werden der Leitung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vertrauensmissbrauch und rechtswidriges Verhalten im Umgang mit dem Hauptpersonalrat vorgeworfen. Dazu erklärt Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens: ¿Die Vorwürfe sind nicht haltbar. So wird behauptet, dass auf dem EDV-Hauptserver hinterlegte Daten der Personalräte mittels eines Suchprogrammes überprüft worden seien, obwohl die Dateien der Personalräte einen besonderen Schutz genießen. Nach dem Eingang eines anonymen Schreibens, in dem das eher ungebräuchliche Wort ¿Rechtsordnungsorgane¿ auftauchte, wurde im Rahmen von internen Ermittlungen der gesamte Server des Hauses nach diesem Wort durchsucht. Mehr nicht. Der Hausleitung ist nicht bekannt, ob der Hauptpersonalrat überhaupt Daten auf dem Server liegen hat. Im Gegenteil: Der Hauptpersonalrat verfügt über ein Laptop, auf dem er seine Dateien unabhängig vom Netz des Ministeriums speichern kann. Dieser Laptop war nie Gegenstand irgendwelcher Untersuchungen. Die Hausleitung wird den Datenschutzbeauftragten des Landes um eine abschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes bitten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ¿Dr. Aeikens gegen Unbekannt¿ wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Haus ermittelt. Dabei sind den Ermittlungsbehörden Unterlagen und Informationen ausgehändigt und mitgeteilt worden. Der in der Erklärung erhobene Vorwurf, hierbei seien von Mitarbeitern des Hauses intime und besonders geschützte Informationen herausgegeben worden, geht ins Leere. Natürlich sind die als Zeugen befragten Mitarbeiter verpflichtet, den Ermittlungsbehörden Auskunft zu geben und die Ermittlungsarbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Hierzu ist die Aussagegenehmigung nach Paragraph 61 des Beamtengesetzes vom Dienstvorgesetzten einzuholen. Diese Genehmigungen lagen vor. Inwieweit das Ermittlungsziel hiermit bedient werden konnte, kann nur die ermittelnde Behörde beurteilen. Es ist bedauerlich, dass in der Erklärung der Eindruck erweckt wird, als ob Beschäftigte, die sich an die Personalvertretungen wendeten, Repressalien zu befüchten hätten. Das ist an den Haaren herbeigezogen und lässt sich nicht belegen. Im Gegenteil: Der Hausleitung liegt nach wie vor viel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen. Wir werden auch weiterhin den Dialog suchen und sind jederzeit gesprächsbereit. Die Ministerin wird sich mit allen Personalvertretungen des Geschäftsbereiches zusammensetzen, um etwaige Missverständnisse auszuräumen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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