Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht Verantwortung des Betriebsinhabers
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08 Magdeburg, den 21. April 2008 Seit April neue Regelungen bei Direktzahlungen EU-Kommission erhöht Verantwortung des Betriebsinhabers Magdeburg . Seit 1. April gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen. Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten 10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu sichern. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de