Aeikens: Strengere Überwachung der Ferkelhaltung
Magdeburg. Um die Einhaltung des Tierschutzes besser überwachen zu können, sollen Ferkel erzeugende Betriebe in Sachsen-Anhalt jetzt intensiv hinsichtlich der Tötung von Ferkeln kontrolliert werden. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), der jetzt einen entsprechenden Erlass in Kraft setzte, sagte am Freitag: ?Wir wollen nicht akzeptieren, dass einige Schweinehalter ganz offensichtlich Ferkel auf eine Art und Weise töten, die eindeutig gegen den Tierschutz verstößt. Es gibt auch Hinweise dafür, dass Ferkel getötet werden, obwohl sie lebensfähig sind. Auch das ist ein klarer Rechtsbruch, den wir nicht hinnehmen werden.? Aeikens stellte den Erlass vor der Veröffentlichung den landwirtschaftlichen Verbänden vor.Die zuständigen kommunalen Behörden sollen ihre Kontroll-Ergebnisse dokumentieren und die Unterlagen der Tierhalter auf Plausibilität überprüfen. Bei Hinweisen auf Verstöße müssen stichprobenartig verdächtige Tierkörper am Landesamt für Verbraucherschutz untersucht werden. Der Erlass stellt klar, wann und wie Ferkel getötet werden dürfen. Ferkel dürfen nur dann getötet werden, wenn sie organische Fehlentwicklungen aufweisen oder an schweren Erkrankungen leiden, die keine Chance auf Heilung haben. Aeikens: ?Ferkel dürfen nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus getötet werden, etwa weil sie überzählig sind. Das scheint manchen Tierhaltern nicht klar zu sein oder sie setzen sich bewusst darüber hinweg.? Personen, die täglich nicht lebensfähige Ferkel töteten, müssten über besondere Sachkunde verfügen. Der Minister machte deutlich, dass es nicht bei dem Erlass bleibe. ?Es gibt in Sachen Tierschutz etliche Baustellen. Nicht in jedem Bereich kann ein Bundesland allein agieren. Wir brauchen bundesweit gültige Absprachen und Beschlüsse, um den Tierschutz substanziell voranbringen zu können.?Sachsen-Anhalt werde deshalb das Thema in der kommenden Agrarministerkonferenz auf die Tagesordnung setzen lassen. Aeikens sagte dazu: ?Wir brauchen zum Beispiel eine gesetzliche Grundlage, um in Tierhaltungen ab einer bestimmten Größe einen Tierschutzbeauftragten etablieren zu können, der ständig die Einhaltung der Tierschutzvorgaben überwacht. Wir sollten auch überlegen, ob wir nicht zu einer Neubewertung der Zuchtziele in der Tierhaltung kommen müssen.?Aeikens betonte: ?Tierschutz hat keine Alibi-Funktion. Halter und Züchter, die den Tierschutz nicht ernst nehmen oder ihn aus wirtschaftlichem Interesse ignorieren, werden keine Zukunft haben.?
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de