Aeikens weist Grünen-Vorstoß zur Abschaffung der Direktzahlungen zurück
Magdeburg. Die grünen Politiker Dr. Robert Habeck (Agrarminister in Schleswig-Holstein) und Martin Häusling (Agrarsprecher der Grünenfraktion im EU-Parlament) haben laut eines Zeitungsberichtes die Abschaffung der EU-Direktzahlungen an Landwirte vorgeschlagen. Sachsen-Anhalts Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hält diesen Vorstoß für untauglich. Er legt das in einem offenen Brief an seinen Kollegen Habeck dar, der im Folgenden wiedergegeben wird. ?Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,die Lektüre der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Juli 2015 hat mich sehr betroffen gemacht. ?Grüne wollen Direktzahlungen an Bauern abschaffen? ist ein Artikel über¬schrieben, der sich einem Papier widmet, das Sie mit Herrn Martin Häusling verfasst haben. Nachdem die Grünen im Bundestag einen Antrag, datiert vom 04.03.2015, gestellt haben, die Direktzahlungen pro Betrieb auf maximal 150.000 Euro zu begrenzen, wollen Sie nun offenbar die Direktzahlungen gänzlich abschaffen bzw. sie nur gewähren, wenn 23 Kriterien eingehalten werden. Die von der Bundestagsfraktion der Grünen vorgeschlagene Deckelung der Direktzahlungen bei 150.000 Euro hätte für die landwirtschaftlichen Betrieb in Sachsen-Anhalt einen Verlust von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr zur Folge. Diese Mittel sind auch Gelder, die dem ländlichen Raum zu Gute kommen. In Sachsen-Anhalt erhalten die Landwirte im Jahr 2015 je Hektar 273 Euro Direktzahlungen. In den letzten fünf Jahren lagen die durchschnittlichen Betriebsgewinne unter Einbeziehung der Direktzahlungen bei den Haupterwerbsbetrieben bei 431 Euro je Hektar. In Schleswig-Holstein sind die Verhältnisse anders. Aufgrund der intensiveren Viehwirtschaft werden hier höhere Hektargewinne in Größenordnung von 625,2 Euro je Hektar erzielt. Sie mögen aus diesen Zahlen ersehen, dass eine Abschaffung der Direktzahlungen auch für Sachsen-Anhalt, ein Land mit guter Agrarstruktur, guten natürlichen Voraussetzungen und gut ausgebildeten Betriebsleitern, verheerende Konsequenzen hätte. Offenbar lässt Ihr Vorschlag außer Acht, dass bereits bei den jetzigen Direktzahlungen umfängliche Verpflichtungen der Landwirtschaft bezüglich der Tierhaltung und der guten fachlichen Praxis über die sogenannten Cross Compliance Kontrollen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurden mit der aktuellen Reform, die wir in diesem Jahr erstmalig umsetzen, die gesellschaftlich zu erbringenden Leistungen der Landwirtschaft mit dem sogenannten Greening weiter erhöht. . Mir erschließt sich nicht, wie die Einhaltung von 23 Kriterien zu einem Abbau bürokratischer Lasten führen soll. Von Ihnen werden bereits die Greeningleistungen, die sich auf drei zentrale Maßnahmen beschränken, als zu bürokratisch bezeichnet. Ungeachtet dessen habe ich in den im Artikel genannten Beispielen viele Parallelen zum Greening gesehen. Wir sollten den Landwirten die Chance geben, die gerade in Kraft getretenen Reformmaßnahmen wirksam umzusetzen und uns dann ein Bild machen. Mit gezielten Programmen und Unterstützungsleistungen muss die Landwirtschaft umweltgerechter werden. Hierfür müssen wir einen sinnvollen Rahmen setzen, der die Arbeit der Landwirte nicht ad absurdum führt. Wir sind als Agrarpolitiker gehalten, konsequent dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel Tierschutzbestimmungen eingehalten werden und Tierschutzbestimmungen verbessert werden. Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich richtungsweisende Vorschläge unterbreitet. Vereinbarungen mit einzelnen Branchen wie zum Beispiel auf Bundesebene im Bereich Geflügelhaltung oder für die Schweinehaltung in Niedersachsen weisen den richtigen Weg. Wenn Sie Transfereffekte der Direktzahlungen an Grundeigentümer kritisieren, so ist für mich die Schlussfolgerung, dass wir uns den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bodenmarktes stärker widmen müssen. Der landwirtschaftliche Boden gehört in die Hände der wirtschaftenden Betriebe. Dieses sollten wir fördern. Das jüngste EuGH-Urteil weist diesbezüglich in die richtige Richtung.Sachsen-Anhalt arbeitet an einem Agrarstrukturgesetz, um eine stärkere Privilegierung der wirtschaftenden Betriebe auf dem Bodenmarkt zu erreichen und den Verkauf an externen Spekulanten und Fonds zu verhindern.Die Folgen Ihres Vorschlages sind für die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe und für den ländlichen Raum unübersehbar. Der Agrarsektor braucht politische Berechenbarkeit. Gerade auch wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung für den ländlichen Raum, dessen Wohl auch Ihnen am Herzen liegt. Darüber hinaus tragen wir in der Frage der Akzeptanz unserer Landwirtschaft, die ständig steigenden gesellschaftlichen Interessen Rechnung trägt, eine besondere Verantwortung. Bevor wir einen radikalen Reformbedarf kommunizieren, sollten wir deren Auswirkungen sorgfältig prüfen. Dazu gehört auch die Würdigung der aktuellen Reformmaßnahmen. Weiteren Diskussionen auch im Rahmen der Agrarministerkonferenz sehe ich mit Interesse entgegen.Mit freundlichen GrüßenDr. Hermann Onko Aeikens,Minister für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt?
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