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Magdeburg, den 04.04.2016

Bessere Rahmenbedingungen für Bürgerenergieprojekte ? Kabinett stimmt für Bundesratsantrag

Magdeburg. Sachsen-Anhalt will die Rahmenbedingungen für Bürgerenergieprojekte beim Umstieg auf Ausschreibungen zur weiteren Förderung von erneuerbaren Energien verbessern. Dazu soll gemeinsam mit den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ein Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht werden. Dem hat heute das Kabinett in Magdeburg zugestimmt. Ziel ist es, bei der nun anstehenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine Chancengleichheit für alle Akteure zu erreichen.Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: ?Eine stärkere Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Energien-Projekten kann dazu beitragen, die Akzeptanz der Energiewende insbesondere durch die Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale in strukturschwachen Regionen zu erhalten.?Mit dem Entschließungsantrag wird die in den Eckpunkten vom 15.02.2016 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgeschlagene Definition zur ?Bürgerenergiegesellschaft" zwar unterstützt. Der notwendige regionale Bezug sollte vielmehr auf eine ?Umkreislösung? umgestellt werden, um den unterschiedlichen Strukturen der Länder gerecht zu werden. Somit wird vermieden, dass Projekte an Landkreisgrenzen geringere Realisierungschancen haben, da für die Mehrheitsbeteiligung Bürger aus Gemeinden des Nachbarlandkreises ausgeschlossen sind.Das Preis- und Zuschlagsrisiko bei Ausschreibungen stellt für Bürgerenergieprojekte das größte Hindernis dar und benachteiligt sie gegenüber Großprojektierer. Um hier Chancengleichheit zu erreichen, wird vorgeschlagen, einen Zuschlag auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse zu garantieren. Die Vorhaben haben zu diesem Zeitpunkt bereits eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz und können abschätzen, wann eine Beteiligung an der Ausschreibung aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

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