Hochwasserschutzgesetz II: Besser waeren gar keine Oelheizungen in Ueberschwemmungsgebieten
Berlin. Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) aeußert sich Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wie folgt: "Fuer Sachsen Anhalt ist dieses Gesetz von wesentlicher Bedeutung! Die Realisierung großflaechiger Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird vereinfacht. Das brauchen wir in Sachsen-Anhalt ganz dringend. Wir haben noch viel vor, um den Fluessen mehr Raum zu geben und unsere Bevoelkerung besser zu schuetzen." "Alte und neue Retentionsflaechen sind zu sichern. Durch Deichrueckverlegungen binden wir unter anderem die Altarme der Fluesse wieder an, um die natuerliche Pufferfunktion der Flussauen wieder aufleben zu lassen. Wir wollen neue Flutungspolder schaffen, um Hochwasserscheitel zu kappen. Zudem muessen alte Deichanlagen DIN- gerecht saniert werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Verfahrensablaeufe vereinfacht und beschleunigt bei gleichzeitig notwendiger Beachtung des Natur- und Umweltschutzes." "Allerdings gibt es eine Schwachstelle im Gesetz: Oelheizungen. Oelfeuerungsanlagen haben in Sachsen-Anhalt in Überschwemmungsgebieten nichts zu suchen. Die schrecklichen Bilder von den vor Heizoel schimmernden Wasserflaechen beim Hochwasser 2013 haben wir nicht vergessen. Das hat massive Schaeden, ca. 42 Mio. Euro, an den privaten Wohnhaeusern verursacht. Die Umweltschaeden an Gewaessern, Flora und Fauna lassen sich gar nicht beziffern. Das angedachte Verbot von Heizoelverbraucheranlagen wurde durch die Große Koalition leider aufgeweicht, in dem es unter einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt wurde." Hintergrund:In Sachsen-Anhalt gab es Hochwasserschaeden in Höhe von mehr als 2 Mrd. Euro. Der Schaden allein bei privaten Wohngebaeuden, ohne Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaft, lag bei ca. 60 Mio. Euro. Wenn 70 % der Schaeden an Wohngebaeuden nach Angaben der Bundesregierung durch ausgelaufenes Heizoel verursacht worden sind, liegt allein der heizoelbedingte Schaden bei privaten Wohnhaeusern in Sachsen-Anhalt bei ca. 42 Mio. Euro. Zudem soll die Errichtung von Heizoelverbraucheranlagen in Risikogebieten (außerhalb von Ueberschwemmungsgebieten) nur einer Anzeigepflicht unterliegen. Hier besteht die Gefahr, dass das Verbot unterlaufen wird. Diese Flächen beziffern sich allein in Sachsen-Anhalt auf insgesamt ca. 2.300 km². Die genaue Kartenlage und Gebietsabgrenzung sind im Detail noch nicht klar. Damit ist zu erwarten, dass die Anzeigepflicht nicht kontrollierbar ist.
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