Dalbert: ?Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen?
Die Amtschefkonferenz der Länder hat am Dienstag einem gemeinsamen Änderungsantrag der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Dieser sieht vor, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufzufordern, Hilfen für durch Trockenheit geschädigte Landwirtinnen und Landwirte auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Landwirtschaftsministerin Dalbert begrüßt das sehr: ?Ich freue mich, dass alle Länder unserem Änderungsantrag zugestimmt haben. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um unsere Landwirtinnen und Landwirte in der aktuellen Dürresituation bestmöglich zu unterstützen.?HintergrundFolgende Maßnahmen hat das Landwirtschaftsministerium bereits ergriffen:Seit dem ersten Juli dürfen ökologische Vorrangflächen auf Antrag in allen Regionen Sachsen-Anhalts für Futterzwecke genutzt werden. Damit soll tierhaltenden Unternehmen geholfen werden.Auf Bitte von Ministerin Dalbert hat Finanzminister Schröder die Finanzämter darauf hingewiesen, die besondere Situation der Landwirtschaft, wie in der Vergangenheit, angemessen zu berücksichtigen. Über Anträge der Landwirte, unter anderem auf Stundung fälliger Steuern oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation, soll nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden werden. Den Landwirten wird geraten, frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt zu suchen.Außerdem hat Ministerin Dalbert die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das Programm zur Liquiditätssicherung für von der Dürre betroffene Betriebe zu öffnen. Diese bietet nun zinsgünstige Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe an, die einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig nachweisen können. Um ein Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten, sind die Kreditanträge an die jeweilige Hausbank zu richten.Darüber hinaus hat die Ministerin veranlasst, die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und die BVVG auf die mit der Trockenheit im Zusammenhang stehende angespannte Liquiditätslage der Betriebe hinzuweisen. Beide Gesellschaften wurden gebeten, Pachtstundungen entsprechend der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Unternehmen zu prüfen. Die BVVG hat den Pachtstundungen zugestimmt. Zudem existiert bei der landeseigenen Investitionsbank eine Bürgschaftsregelung unter dem Namen ?Land und Forst?, die genutzt werden kann. Bürgschaften können für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen sowie für Betriebsmitteldarlehen übernommen werden.
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