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Magdeburg, den 02.06.2003

Bundesrat Sachsen-Anhalt bringt Gesetzesinitiative für mehr Arbeit ein

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 104/03 Magdeburg, den 23. Mai 2003 Bundesrat Sachsen-Anhalt bringt Gesetzesinitiative für mehr Arbeit ein Magdeburg/Berlin . Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Initiative Sachsen-Anhalt für ein "Arbeitsrechtliches öffnungsgesetz" zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Sachsen-Anhalt hatte dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Erreicht werden soll, dass Länder mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 50 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt befristet bis Ende 2009 ermächtigt sind, im vorgegebenen Rahmen Ausnahmen von Bundesgesetzen zu erlassen. Diese Möglichkeit wird damit keineswegs auf Ostdeutschland begrenzt sein. "Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kann nur mit einem erhöhten Engagement von Unternehmen wiederbelebt werden. Eine gravierende Voraussetzung dafür sind spürbar verbesserte Rahmenbedingungen, auch im Arbeitsrecht" begründet Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger den Gesetzesvorstoß im Bundesrat. "Die von Sachsen-Anhalt vorgeschlagenen Regelungen sollten zügig umgesetzt werden." Der Gesetzentwurf zielt darauf, unflexible arbeitsrechtliche Vorschriften im Sinne der Menschen in den Unternehmen und für die Unternehmen zu verbessern. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation muss es den Unternehmen möglich sein schnell auf sich verändernde wirtschaftliche Verhältnisse reagieren zu können. Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit, auf betrieblicher Ebene Vereinbarungen über Löhne und andere wichtige Fragen zu treffen. Ein Flächentarifvertrag, so heißt es zur Begründung, wird den ganz unterschiedlichen Verhältnissen in den einzelnen Betrieben überhaupt nicht mehr gerecht. Die Entscheidungen müssen von denen getroffen werden, die in den Unternehmen arbeiten. Sie können die unternehmerische Situation am besten einschätzen. "Ein Zwang zur Beachtung von Flächentarifverträgen ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einzelner Unternehmen treibt diese in die Insolvenz und führt damit zum Verlust von Arbeitsplätzen", heißt es in der Begründung. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Begrenzung des Kündigungsschutzes auf Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern vor. Das trägt ebenfalls der geänderten Praxis Rechnung und beseitigt ein Einstellungshindernis in kleineren Betrieben. Flexibler gestaltet werden sollen zudem die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen. Die vorgeschlagene Ausweitung dieser Befristung ohne sachlichen Grund auf vier Jahre trägt den veränderten Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung. Da die Gruppe der über 50-Jährigen zu der größten Gruppe der Arbeitslosen zählt, wird weiterhin die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen ab dem 50. Lebensjahr ohne weitere Einschränkungen vorgeschlagen. Die Bundesregierung verschließt sich seit Ende 1998 wesentlichen änderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Sachsen-Anhalt mahnt mit seiner Bundesratsinitiative dringend notwendige Veränderungen an, die Investoren Anreize geben und Menschen wieder in Lohn und Brot bringen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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