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Magdeburg, den 09.09.2003

Gesetzesinitiative Sachsen-Anhalts Vorstoß zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts im Bundesrat gebilligt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 178/03 Magdeburg, den 10. September 2003 Gesetzesinitiative Sachsen-Anhalts Vorstoß zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts im Bundesrat gebilligt Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat einem Vorstoß Sachsen-Anhalts zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts mehrheitlich zugestimmt. Der von Sachsen-Anhalt vorgelegte Gesetzesentwurf sieht wesentliche Entlastungen für Unternehmen in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit vor. In diesen strukturbenachteiligten Regionen sollen die Landesgesetzgeber befristet und im vorgegebenen Rahmen ermächtigt werden, Bundesgesetze aufzuheben oder zu variieren. "Die Länder können am besten einschätzen, durch welche Maßnahmen Einstellungshindernisse beseitigt oder verringert werden können", begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger diese Initiative. Der vorgelegte Gesetzentwurf gilt für Länder, in deren Gebieten die Arbeitslosenquote zum 1. Januar 2003 um 50 Prozent über der bundesweit ermittelten Quote lag. Auf Vorschlag Baden-Württembergs sollen die Sonderregelungen auch für die wirtschaftlich besonders schwachen Regionen in den alten Bundesländern gelten. Befristet bis zum 31. Dezember 2009 sind demnach die Landesgesetzgeber ermächtigt zu Ausnahmeregelungen für Arbeitsverhältnisse in Ländern und Regionen mit extrem hoher Arbeitslosigkeit. Die Maßnahmen im Einzelnen: Stärkung betrieblicher Bündnisse; Zulassung von Betriebsvereinbarungen; Erleichterungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen generell und bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr erreicht haben; Erleichterungen beim Kündigungsschutz, Anhebung des Schwellenwertes auf Betriebe mit maximal 20 Arbeitnehmern. Bei der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wären laut Gesetzentwurf nur die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Ausnahmen bei der Auswahl sind zulässig bei Arbeitnehmern mit besonders hoher Qualifikation und zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur. "Das geltende Arbeitsrecht dient überwiegend dem Schutz bestehender Arbeitsplätze. Bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer erweist es sich als Hemmschwelle. Die neuen Regelungen wären ein Anreiz für zusätzliche Beschäftigung", kommentiert Minister Rehberger den Gesetzesvorstoß. "Wir müssen Impulse auslösen. Mit den Flexibilisierungen im Arbeitsrechtlichen öffnungsgesetz wird Sachsen-Anhalt zur Modellregion mit Zukunft." Durchaus denkbar sei es, die geplanten änderungen nach erfolgreicher Probephase in strukturschwachen Gebieten in nationales Recht umzusetzen. Wenn der Gesetzentwurf auch im Plenum des Bundesrates mehrheitlich Zustimmung findet, wird er dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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