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Magdeburg, den 12.02.2004

Kongress in Halle beendet Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 017/04 Magdeburg, den 06. Februar 2004 Kongress in Halle beendet Europäische Chemieregionen verabschieden gemeinsame Erklärung Der Kongress der europäischen Chemieregionen in Halle ist heute mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zu Ende gegangen. In der Erklärung, auf die sich die mehr als 250 Teilnehmer der Konferenz verständigten, ist gefordert, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung der europäischen Chemikalienpolitik sein müssen. ¿Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie kann nur  gewahrt bleiben, wenn die Prüfanforderungen vor allem auch für kleinvolumige Produkte auf das notwendige Minimum reduziert werden¿, sagte der neu gewählte Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, in seiner Abschlusserklärung. Die Innovationsfähigkeit werde gestärkt werden können, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH sei so auszugestalten, dass insbesondere auch mittelständische Unternehmen und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Rehberger: ¿Wir haben das Ziel, als Vereinigung der Chemieregionen in Europa als Interessenvertreter für die Belange dieser Regionen in Europa aufzutreten und wahrgenommen zu werden. Dafür werden wir in den kommenden zwölf Monaten die notwendigen Voraussetzungen schaffen,¿ sagte Rehberger. Dem europäischen Netzwerk der Chemieregionen gehörten 13 der wichtigsten Chemieregionen Europas an. Zu ihnen zählen Regionen aus Großbritannien, Italien, Polen, den Niederlanden und weitere deutsche Regionen wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Auf dem Kongress waren rund 20 Regionen vertreten. Neben Wirtschaftsminister Rehberger wurden noch folgende Personen in das Gründungspräsidium des Netzwerkes der europäischen Chemieregionen berufen: · Councillor Tony Richmond, Darlington Borough Council, Grossbritannien/ Councillor Dr. John Fraser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Regionalrat Cheshire (United Kingdom) · Vize-Marshall Boguslaw Kowalski, Wojewodschaft Massowien,  Polen · Wirtschaftsminister Martin Eurlings, Provinz Limburg, Niederlande · Karl-Uwe Bütof, Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Nordrhein-Westfalen · Giampaolo Amadori, Generaldirektor für Forschung, Mittelstand und Innovation, Lombardei, Italien · Dr. Eduardo Figuerola, Leiter der Dienste für Industrieansiedlungen, Katalonien (Spanien) Anlage: Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen Erklärung des 2. Europäischen Kongresses der Chemieregionen vom 5./6.02.04 in Halle/Saale 1.   Chemieregionen in Europa Chemieregionen in Europa werden zunehmend als wichtige Akteure in der Entwicklung und Umsetzung von Politiken für die Chemieindustrie vor Ort anerkannt. Ihnen kommt dabei oftmals die Rolle zu, europäische Vorgaben auf regionaler Ebene umzusetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen mit den betroffenen Unternehmen zu finden. Das Europäische Netzwerk der Chemieregionen zielt darauf ab, die regionale Dimension stärker in das Bewusstsein der europäischen Akteure bei der Ausgestaltung von Politikbereichen zu rücken. Der große Erfolg des ersten Kongresses europäischer Chemieregionen am 21.05.03 in Brüssel, an dem mehr als 250 Vertreter aus über 20 europäischen Chemieregionen teilnahmen, hat deutlich gemacht, dass sehr wohl Platz und Bedarf für ein europäisches Netzwerk von Chemieregionen vorhanden ist. Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen werden die Chemieregionen in den nächsten 12 Monaten die notwendigen Strukturen und Regelungen schaffen, damit das Netzwerk seine Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann. Die europäischen Chemieregionen fordern gleichzeitig die Europäischen Institutionen auf, dieses Netzwerk künftig als ¿europäischer Stakeholder¿ für die regionalen Belange anzuerkennen. 2.   Die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik in Europa Die Debatte über die künftige Ausgestaltung der Chemikalienpolitik war ein wichtiger Anstoß der Regionen, sich künftig enger zusammen zu schließen. Mit Blick auf die Ende vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschläge unterstreichen die europäischen Chemieregionen ihre bereits im Mai 2003 aufgestellten Grundsätze, · den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Arbeitnehmer/innen in Europa · die Verringerung von Risiken und Belastungen für heutige und künftige Ökosysteme, · die Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, · Entwicklung neuer Arbeitsplätze durch Verbesserung der Innovationsfähigkeit, · Planungs- und Rechtssicherheit zur Förderung von Investitionen, · Achtung ethischer Maßstäbe, · Partizipative Ausgestaltung des politischen Entscheidungs- und Umsetzungsprozesses zur dauerhaften Entwicklungsfähigkeit des Sektors unter Einbeziehung der Regionen. Die europäischen Chemieregionen begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen vom 29.10.03 wichtige Forderungen übernommen hat, insbesondere indem · Polymere von der Registrierung und Bewertung ausgenommen wurden, · die Anforderungen für unter strenger Kontrolle transportierte Zwischenprodukte gesenkt wurden, · der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert wurde, · die besondere Situation der Chemieparks berücksichtigt wurde, kein Zulassungsverfahren auf nationaler Ebene vorgesehen ist, · die Anforderungen an den Chemikaliensicherheitsbericht deutlich verringert wurden, · zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Bereich der möglichen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Agentur erweitert wurde. Es ist unerlässlich, dass diese Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben. Weiter müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen von REACH sorgfältig vor dem Gesetzgebungsverfahren untersucht werden, um negative Folgewirkungen für die europäische Industrie zu vermeiden. Es gilt zu konstatieren, dass wichtige Forderungen sowohl im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes als auch zur Entlastung der Wirtschaft nicht oder nur unkonkret aufgenommen worden sind. Insbesondere fehlt eine umfassende Analyse der bestehenden Regelungen, wie dies vom Ministerrat, Parlament, aber auch in der Gemeinsamen Position angesprochen wurde.  Daher ist wahrscheinlich, dass die vorgesehenen Regelungen für die Betroffenen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, nicht praktikabel und erfüllbar sein werden. Auch für die Behörden werden sie praktisch nur schwer kontrollierbar und durchsetzbar sein. Es fehlt eine umfassende Vereinfachung und Modernisierung des komplexen und nur noch für Experten nachvollziehbaren umfangreichen EU-Stoff- und Produktrechtes.   Die Chemieregionen sind der Meinung, dass der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Innovationskraft der europäischen Industrie entscheidende Kriterien für die Ausgestaltung von REACH sein sollten. Maßstab für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei der Herstellung und Verarbeitung chemischer Produkte sind · die Kosten der chemischen Zulieferungen für das Endprodukt, · die Verfügbarkeit eines breiten Angebotes von chemischen Produkten und · der Zeitraum, neue Produkte an den Markt zu bringen. Die Vielfalt chemischer Produkte ist eine wichtige Basis von Innovation. Sie bleibt gewahrt, wenn die Prüfanforderungen insbesondere für kleinvolumige Produkte auf einen Minimaldatensatz reduziert werden. Für weitergehende Prüfungen sollte die Exposition bestimmend sein. Die Innovationsfähigkeit wird weiter gestärkt, wenn die Zusatzkosten und der Zeitaufwand durch REACH gering gehalten werden. REACH ist so auszugestalten, dass insbesondere auch KMU und Importeure ohne bürokratischen Aufwand den Anforderungen entsprechen können. Dabei ist darauf zu achten, dass diesen Anforderungen nicht nur die Hersteller chemischer Produkte, sondern auch ihre Kunden, die Verarbeiter in der Wertschöpfungskette treffen.  Daher sollte vor der Beschlussfassung im Parlament in konkreten Pilotprojekten unter Beteiligung von Unternehmen der Wertschöpfungskette und der Behörden die Wirkung und Praktikabilität von REACH hinreichend erprobt werden. Deswegen unterstützen wir die Anstrengen Nordrhein-Westfalens für die Erprobung ausgewählter Elemente des REACH Verfahrens in der Praxis und fordern die Europäischen Institutionen auf diese Ergebnisse zu beachten. Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes sollte eine Analyse aller stoff- und produktbezogenen europäischen und nationalen Regelungen ausweisen, welche Regelungen künftig entfallen oder geändert werden. 3.   Chemieregionen als Wissensregionen Sowohl Chemieunternehmen als auch Chemieregionen befinden sich derzeit in einer Phase großer Umbrüche. Die neuen globalen Wettbewerbsbedingungen erfordern umfassende Modernisierungsstrategien in den Chemieregionen, um so dauerhaft die eigene Wettbewerbsposition zu sichern.

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