Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und Politik Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04 Magdeburg, den 7. Oktober 2004 Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und Politik Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat heute einen ¿Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche¿ von so genannten Ein-Euro-Jobs vorgelegt. Er basiert auf einem Vorschlag der Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH (TGL) und wurde nach ausgiebiger Beratung als gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, der Handwerkskammern Halle und Magdeburg, der IHK Halle-Dessau, der IHK Magdeburg, des DGB, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, der TGL und des Verbandes Freier Berufe verabschiedet. Minister Rehberger appellierte an die kommunalen Gebietskörperschaften, bei der Umsetzung von Hartz IV ¿äußerst verantwortungsbewusst vorzugehen, negative Wirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt sorgsam zu bedenken und möglichst zu vermeiden¿. Der Orientierungskatalog dient als ¿Ideensammlung¿ bei der Initiierung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II, also für öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten von Leistungsempfängern nach dem so genannten Hartz-IV-Gesetz. Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung sehen den Katalog demnach als ¿Hilfestellung für die Praxis, wobei fallangemessene Entscheidungen jeweils unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind¿. Priorität habe stets die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt. Mögliche Einsatzgebiete für geförderte Arbeitsgelegenheiten in Umsetzung der Regelungen des SGB II sieht der Katalog unter anderem in den Bereichen Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum, touristische und kommunale Infrastruktur, Freizeit und Sport, Freie Kulturarbeit, Betreuung älterer Menschen, Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz, Kinder- und Jugendbetreuung sowie in Einrichtungen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände. In einer gemeinsam unterzeichneten Präambel wird den Verantwortlichen vor Ort, insbesondere in Städten, Gemeinden, Landkreisen, in den Agenturen für Arbeit und in den Arbeits- und Beschäftigungsförderungsgesellschaften empfohlen, bei ihren Entscheidungen stets die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das schließt die Interessen der örtlichen Wirtschaft ein. Um die Zusammenarbeit vor Ort zu koordinieren, wird empfohlen, Beiräte zu gründen, in denen nach §18 SGB II auch die regionale Wirtschaft vertreten ist. Der Orientierungskatalog ist nachlesbar im Internetportal des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.mw.sachsen-anhalt.de). Ihn erhalten die Agenturen für Arbeit, alle Landkreise und kreisfreien Städte, die Landesverbände und die Dachorganisationen der Freien Wohlfahrt mit der Bitte um Weitergabe an die Träger sozialer Aufgaben. Anlage zur Vereinbarung TGL ¿ Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH O r i e n t i e r e n d e r K a t a l o g ¿Maßnahmefelder für geförderte Arbeitsgelegenheiten in Umsetzung der Regelungen des SGB II¿ Mögliche Einsatzgebiete für Arbeitsgelegenheiten 1. Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum 2. Infrastruktur im kommunalen Bereich 3. Touristische Infrastruktur 4. Freizeit- und Sportbereich 5. Freie Kulturarbeit 6. Kinder- und Jugendbetreuung 7. Betreuung älterer Menschen 8. Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz 9. Einrichtungen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände 1. Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum Schwerpunkte: - Wege- und Straßenpflege - Ordnung und Sauberkeit - Ordnung und Sicherheit / zusätzliche Ordnungsdienste Inhalte: - Reinigung und Pflege öffentlicher Fuß- und Radwege, kommunaler Straßen, öffentlicher Parks, Grünanlagen und Plätze - Säuberungsaufgaben an öffentlich genutzten Gebäuden in Kinderein-richtungen und deren Außenanlagen - Unterstützende Maßnahmen zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in Stadtteilen, öffentlichen Parks und Anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, vor und in Schulen am Tage und in den Abendstunden - Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Gemeindearbeitertätigkeit wie z.B. zusätzliche Räum- und Streudienste im Winter - Zusätzliche Streifendienste zur Verhinderung von Graffiti-Schmierereien in größeren Städten - Anwesenheitskräfte zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Verhinderung von Vandalismus auch und besonders in Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs - Begleit- und Auskunftspersonen an Bushaltestellen, in Schulbussen, auf dem Weg zur und von der Schule sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln in Fremdenverkehrsregionen 2. Infrastrukturelle Maßnahmen im kommunalen Bereich Schwerpunkte: - Wege und Straßenerhaltung - Erhaltungsarbeiten an Schulen und Kindereinrichtungen - Verschönerungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden - Beräumung offener Wasserläufe - Stadtumbauprogramm Inhalte: - Kleine Reparaturen an Geh- und Radwegen sowie Gemeindestraßen in Form des Ersatzes von Gehwegplatten und der Beseitigung von Löchern und Stolperstellen - Fluss-, Bach- und Grabenpflege insbesondere Beseitigung von Unrat in öffentlichen Wasserläufen und Sicherung der Durchlauffähigkeit an Sperrgittern und Abläufen der Straßenentwässerung - Ausbesserungsarbeiten an Zäunen und Mauern von Schulen, Kindereinrichtungen und anderen kommunalen Einrichtungen - Hilfsarbeiten zur Sicherung wiederverwertbarer Gegenstände, Baumaterialien und technischer Anlagen (soweit regional nicht gewerblich angeboten)
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