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Magdeburg, den 02.01.2007

Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ? Fördergelder für Schaffung von Jobs

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 01/07 Magdeburg, den 1. Januar 2007 Änderungen zur Wirtschaftsförderung in Kraft Haseloff: Kein Ausschluss von Branchen ¿ Fördergelder für Schaffung von Jobs In Sachsen-Anhalt sind seit heute neue Regelungen für die Förderung von Investitionen in der Wirtschaft in Kraft. Die Änderungen für die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) orientieren sich an den Anforderungen der vor allem mittelständisch strukturierten Wirtschaft im Land. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte: ¿Künftig wird es keine pauschalen Ausschlüsse von Branchen mehr geben. Die Bewilligung von Fördergeldern wird sich noch stärker als bisher an der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen orientieren. Die Regeln wurden weitestgehend vereinfacht, so dass sie auch für kleine und mittelständische Unternehmer handhabbar sind.¿ Folgende Änderungen wurden umgesetzt : 1. Einheitliche Fördersätze für das gesamte Land · 50 Prozent für kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) · 40 Prozent für mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) · 30 Prozent für alle anderen Unternehmen Die bisherige Unterscheidung in A und B-Fördergebiete wird ersatzlos gestrichen. 2. Vereinfachung der GA-Landesregelungen von einem 4 stufigen System in Bezug auf die zu schaffenden Arbeitsplätze auf ein 2 stufiges System, 3. Konsequente Ausrichtung auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Zulassung von Mehrfachförderung bei einem Aufwuchs von Arbeitsplätzen, Die Zulassung von Mehrfachförderung soll vor allem mittelständischen Unternehmen bei einem gesunden und kontinuierlichen Wachstum helfen. 4. Überarbeitung der Förderausschlüsse insbesondere zum Bereich Ernährungswirtschaft, Die Ernährungsbranche gehört zu den zentralen Wirtschaftsbereichen des Landes. Ohne die veränderten Bedingungen wäre beispielsweise eine Erweiterung wie bei der Klemme AG in Eisleben nicht in Sachsen-Anhalt realisierbar gewesen. 5. Neuregelung im Bereich der touristischen Förderung, Der bislang geltende Förderausschluss wird aufgehoben. Künftig kann eine Förderung bei außergewöhnlichem Struktureffekt gewährt werden. Ebenso ist eine Förderung für den Ausbau von Radwegen und an Orten der Landesgartenschau möglich. 6. Konkretisierungen im Bereich der Lohnkosten bezogenen Förderung und der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur So sollen vor allem auch Gewerbe- und Industriegebiete und der Bau bzw. Ausbau von Technologie- und Gründerzentren weiter gefördert werden können. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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