Stellungnahme Zur Tongrube Vehlitz
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08 Magdeburg, den 11. März 2008 Stellungnahme Zur Tongrube Vehlitz Zu den Anfragen im Zusammenhang mit dem Verdacht ungesetzlicher Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz erklärt die Pressestelle des Ministerium für Wirtschaft und Arbeit: Die Tongrube Vehlitz ist einer von 75 Betrieben in Sachsen-Anhalt, die mineralische Wertstoffe zur Verfüllung der Grube einlagern dürfen. Die Einlagerung geht zurück auf einen Bescheid von 2004. Er genehmigt die Verfüllung der Grube mit mineralischen, unbelasteten Stoffen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wurde seit 2005 elfmal vom zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie über 20-mal von der Abfallbehörde des Landkreises Jerichower Land überprüft. Im Rahmen der gemeinsamen Fachaufsicht von Wirtschafts- und Umweltministerium kam es am 26. November 2007 zu einem Gespräch zwischen der Obersten Abfallbehörde des Landes und der Bergbehörde. Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) nahmen Abteilungsleiter Michael Doerffel, die zuständigen Referatsleiter Harald Bauer und Horst Seida, von der Bergverwaltung der Leitende Fachaufsichtsbeamte des MW Christian Sladek sowie der Präsident des LAGB, Armin Forker, teil. Außerdem nahm der zuständige Referatsleiter der Oberen Abfallbehörde (Landesverwaltungsamt), Herr Hoffmann, teil. Bei dieser Besprechung wurde eingangs festgestellt, dass es im Zuständigkeitsbereich des MLU 129 Anlagen und im Zuständigkeitsbereich des MW 72 Anlagen gibt, deren Zulassung zur Verfüllung mit Abfällen nicht den aktualisierten bodenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bestand Einigkeit über eine notwendige, zügige Anpassung der Betriebsgenehmigungen. Zur Tongrube Vehlitz ist festzustellen, dass der Betreiber aufgrund vorliegender Proben über eine bevorstehende Änderung der Betriebsgenehmigung informiert wurde. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurde er zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aufgrund der jetzt vorliegenden Proben-Ergebnisse erlässt das zuständige LAGB einen Bescheid mit veränderten Grenzwerten. Somit können problematische Stoffe nicht mehr eingelagert werden. Zudem prüft das LAGB die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Ob darüber hinaus durch die Verfüllung der Grube Vehlitz weitere Beeinträchtigungen vorliegen, wird zurzeit intensiv geprüft. Ebenfalls wird durch das MW fachaufsichtlich untersucht, ob das Kontrollsystem des LAGB effizient gewirkt hat. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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