Nachterstedt: Finanzierung der Folgen des Unglücks steht / Auch Nothilfefonds für Unternehmen
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 044/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 044/10 Magdeburg, den 24. März 2010 Nachterstedt: Finanzierung der Folgen des Unglücks steht / Auch Nothilfefonds für Unternehmen Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in den vergangenen Tagen die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium zu den finanziellen Folgen des Unglücks von Nachterstedt zu Ende geführt. Gestern wurde das Kabinett unterrichtet. ¿Das Finanzierungsschema zur Regulierung der Gesamtschadensproblematik steht¿, sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff im Anschluss an die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Landtages, der das Ergebnis bestätigt hat. Danach belaufen sich die Kosten für die Beseitigung der Schäden infolge des Unglücks auf rund 41 Millionen Euro für die Jahre 2009 bis 2012. Davon entfallen auf Sanierungsmaßnahmen 30,8 Millionen Euro und auf die Schadensregulierung 9,2 Millionen Euro. Für den auf Vorschlag von Minister Haseloff neu geschaffenen Nothilfefonds für vom Unglück betroffene Firmen stehen 1 Million Euro zur Verfügung. Haseloff: ¿Ich freue mich, dass wir den Firmen, die durch den Erdrutsch in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung betroffen sind, werden helfen können. Nachdem klar war, dass sich die Ursachenermittlung länger als erwartet hinzieht, konnten wir die Unternehmen mit den Folgen der Katastrophe nicht allein lassen. Das Volumen des Fonds ist nach meiner Einschätzung aus den Gesprächen mit den Gewerbetreibenden ausreichend.¿ Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt grundsätzlich 25 Prozent, den Rest trägt der Bund. Abweichend davon beteiligen sich Land und Bund am Nothilfefonds mit jeweils 50 Prozent. Von den Aufwendungen der Schadensregulierung für mobiles Hab und Gut übernimmt der Bund 87,5 Prozent. Zum weiteren Verfahren informierte Haseloff, dass nach Einwilligung des Finanzministeriums die Auszahlung der Mittel in die Wege geleitet werden könne. Er dankte dem Wirtschaftsausschuss, dass er wegen der Eilbedürftigkeit zu einer Sondersitzung zusammengekommen sei. Zum Hintergrund: Die Finanzierungsmodalitäten wurden in einer Ergänzung zum laufenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung festgehalten, das zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt abgeschlossen wurde und bis 2012 gilt. Die ab dem Jahr 2013 anfallenden Sanierungskosten sollen Bestandteil eines Anschlussabkommens werden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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