Teutschenthal: Verfüllung erfolgte nicht im Rahmen der behördlichen Zulassung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 148/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 148/10 Magdeburg, den 17. August 2010 Teutschenthal: Verfüllung erfolgte nicht im Rahmen der behördlichen Zulassung Zu der ¿Stellungnahme 16. August 2010¿ der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) nimmt das Wirtschaftsministerium wie folgt Stellung: Für den Betrieb der Dickstoffversatzanlage sind momentan zwei Grundrezepturen per bergrechtlicher Zulassung nach Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) genehmigt. Diese beiden Grundrezepturen beinhalten genau definierte Abfälle aus namentlich benannten Müllverbrennungsanlagen (Aschen und Filterstäube). Im Rahmen der Bergaufsicht wurde bis heute durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) festgestellt, dass der Betreiber Abfälle aus mehreren Müllverbrennungsanlagen einsetzte, obwohl diese für die Dickstoffversatzanlage Teutschenthal nicht zugelassen waren. Entgegen der Behauptung der GTS erfolgte die Verfüllung mit diesen Abfällen damit nicht im Rahmen der behördlichen Zulassungen des LAGB. Dies wurde von den Geschäftsführern der GTS im Rahmen der Untersuchungen am 10. August 2010 gegenüber den drei Vertretern des LAGB bestätigt, ein entsprechender Vermerk liegt dem Ministerium vor. Angesichts der sensiblen Materie und der berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Teutschenthal und Angersdorf war und ist es die Pflicht des Ministeriums, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Alles Weitere obliegt den weiteren Ermittlungen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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