Richter bestätigen geltendes Gentechnikgesetz Wirtschaftsministerium begrüßt Rechtsklarheit durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 222/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 222/10 Magdeburg, den 24. November 2010 Richter bestätigen geltendes Gentechnikgesetz Wirtschaftsministerium begrüßt Rechtsklarheit durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute verkündeten Entscheidung das geltende Gentechnikgesetz bestätigt. Sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder als auch die weitreichende Haftungsregelung seien mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt die Herbeiführung der Rechtsklarheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als wichtigen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen, die auf dem Gebiet der Gentechnik forschen und gentechnisch veränderte Produkte auf den Markt bringen. Das Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gentechnikgesetz hatte die vorherige CDU-/FDP-Landesregierung von Sachsen-Anhalt 2005 eingeleitet. Dahinter stand die Zielsetzung einer Überprüfung der Übereinstimmung des Gesetzes mit dem Grundgesetz. Es bestanden Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit insbesondere der Regelungen: · über Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG), · über das Standortregister (§ 16a GenTG), · über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG), · über die Begriffsbestimmungen ¿gentechnisch veränderter Organismus¿ und ¿Inverkehrbringen¿ (§ 3 Nummer 3 und 6 GenTG). Sachsen-Anhalt kann auf eine lange Tradition als international anerkannter Standort in der Pflanzenzüchtung und Pflanzenforschung zurückblicken. Dies führte u. a. dazu, dass im Rahmen einer Clusterpotentialanalyse für die Wirtschaft des Landes festgestellt wurde, dass die grüne Biotechnologie in Sachsen-Anhalt eine wichtige Branche ist. Das Profil des Clusters wird derzeit stark von den vorhandenen Forschungsstrukturen geprägt. Eine herausragende Rolle spielt vor allem die ausgezeichnete, international konkurrenzfähige Pflanzenforschung, wie beispielsweise das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben, das Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie in Halle und der Forschungsschwerpunkt Biowissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der Wissenschaftsrat hatte 2006 die Profilierung der Pflanzenforschung empfohlen, was derzeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg umgesetzt wird. Dort ist ein Interdisziplinäres Zentrum für Agrar- und Biowissenschaften als Kern eines künftigen, auch länderübergreifenden Netzwerkes in Gründung. Auch hat sich die industrielle Basis in der grünen Biotechnologie durch eine Reihe von erfolgreichen Ausgründungen aus den genannten Forschungsorganisationen seit Ende der 90-er Jahre sichtbar verbreitert. Ziel der Landesregierung ist es, Wissenschaftsexzellenz in wirtschaftliche Nutzung zu überführen. Dazu sind verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Für alle Akteure ist im Lichte des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes deutlich geworden, in welchem Rechtsrahmen Gentechnik angewendet werden kann. Die Förderkulisse des Landes wird auf die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Vorgaben hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine ausführliche Äußerung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird nach einer umfassenden Prüfung der Urteilsgründe erfolgen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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