Gemeinsamer Beschluss nach Treffen in Magdeburg Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Bun-desagentur wollen Bildungs- und Teilhabepaket in Sachsen-Anhalt zügig umsetzen
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Magdeburg, den 8. März 2011 Gemeinsamer Beschluss nach Treffen in Magdeburg Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Bun-desagentur wollen Bildungs- und Teilhabepaket in Sachsen-Anhalt zügig umsetzen Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Bundesagentur für Arbeit haben sich heute in Magdeburg darauf verständigt, das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket in Sachsen-Anhalt zügig umzusetzen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld erhalten. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff erklärte dazu: ¿Ich bin sehr froh darüber, dass sich die Akteure so schnell auf eine zügige Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets geeinigt haben. Das neue Paket hilft vor allem den Kindern und ist eine echte Chance für Familien, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind. Ich hoffe, dass das Bildungspaket von den Familien gut angenommen wird.¿ Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht: · eintägige Schulausflüge / Wandertage und mehrtägige Klassenfahrten, · persönlichen Schulbedarf (ab 1. August 2011); dort werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar des jeweiligen Schuljahres gezahlt (Schulbasispaket), · Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, · außerschulische Lernförderung (Nachhilfe), · Mehraufwendungen für gemeinschaftliches Schul- bzw. Kita-Mittagessen (Selbstbeteiligung 1 Euro / Tag), wobei bis einschließlich 2013 auch Hortkinder anspruchsberechtigt sind, · die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, hier ist ein Budget bis 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich vorgesehen. Die Leistungen können ab sofort von den Hartz IV-Empfängern bei den Jobcentern beantragt werden. Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenden sich an die Kommunen (Landkreise bzw. kreisfreien Städte). Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 erbracht werden . Sachsen-Anhalt erhält aus Bundesmitteln im laufenden Jahr ca. 46 Mio. Euro für diese Leistungen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
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