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Magdeburg, den 30.11.2011

Für ersten Bauabschnitt von 50 ha ist 90-prozentige Förderung vorgesehen Industriegebiet Sangerhausen: Bei Interesse von Investoren fördert die Landesregierung weitere Erschließungsabschnitte

Aufgrund der Presseveröffentlichung zu angeblich ?massiven Einschränkungen? des geplanten Industriegebiets Sangerhausen durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft weist das Ministerium auf die Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft vom 24. November 2011 hin, in der Folgendes festgestellt wurde: 1.      Die im Landesentwicklungsplan 2010 vorgesehenen sechs Vorrangstandorte mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen bleiben nach wie vor insgesamt von strategisch wichtiger Bedeutung für das Land. An der Zielsetzung, diese Standorte für die gewerbliche Wirtschaft prioritär zu entwickeln, hält die Landesregierung fest. 2.      Infolge der Haushaltslage sind die zukünftigen Fördermöglichkeiten der Landesregierung aus der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) eingeschränkt. Für die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen sechs Vorrangstandorte mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen bedeutet dies, dass sie in der finanziellen Dimension der Infrastrukturförderung und/oder auch im Flächenumfang und in der Flächenbevorratung beschränkt werden müssen. 3.      Das trifft auch für das Industriegebiet Sangerhausen zu. So ist zunächst ein erster Bauabschnitt von 50 ha für die Erschließung vorgesehen, für die nach wie vor eine Förderquote von 90 Prozent bewilligt werden soll. Sollte das Projekt erfolgreich mit Ansiedlungen belegt werden können, wird die Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsmittel weitere Erschließungsabschnitte mit bis zu 80 Prozent unterstützen. Dieses Vorgehen ist mit der Stadt Sangerhausen einvernehmlich abgestimmt worden. 4.      Und für alle Standorte gilt: Sobald ein Investor an einem Standort Interesse zeigt, wird auch weiterhin die nötige Infrastruktur entwickelt. 5.      Die Landesregierung hat von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Entwicklung aller Standorte niemals gleichzeitig, sondern sukzessive im Rahmen der  Abverkaufs und der Auslastung von Flächen aus den bereits erschlossenen Gebieten erfolgen kann.

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