Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen angesprochen Bund startet Förderinitiative zum Klimaschutz / Wolff ruft dazu auf, Projektideen einzureichen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) eine Förderinitiative ?Klimaschutzprojekte für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung? ins Leben gerufen. Gefördert werden innovative Projekte zur Beratung, Information, Vernetzung, Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch in den genannten Bereichen. Die NKI verfolgt unter dem Leitbild ?100-Prozent-Klimaschutz? das Ziel, Hemmnisse und Informationsdefizite zu identifizieren und abzubauen, die Marktdurchdringung vorhandener, hocheffizienter Technologien zu unterstützen, zukunftsweisende Klimaschutztechnologien und -innovationen zu demonstrieren und diese öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Wissenschafts- und Wirtschaftsministerin Prof. Birgitta Wolff erklärte dazu: ?Insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende ist die Förderinitiative ein weiterer Anreiz, um die Potenziale zur Emissionsminderung kosteneffizient und breitenwirksam zu erschließen. Ich rufe deshalb die Wirtschaft sowie Kommunen, Verbraucher, Schulen und Bildungseinrichtungen dazu auf, sich an der Förderinitiative zu beteiligen und Projektideen einzureichen.? Die geförderten Projekte sollen direkt oder indirekt zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen. Entscheidend sind die belastbare Beschreibung der mit dem Projekt angestrebten Minderungsziele sowie der Wirkungsketten, über die diese Ziele erreicht werden sollen. Dabei geht es um Klimaschutzpotenziale, die nicht mit klassischen Politikinstrumenten wie Steuern, Emissionshandel oder Ordnungsrecht gehoben werden. Dazu gehören unter anderem Klima schützende Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Kennzeichnend für die geförderten Projekte ist zudem ihr hoher Innovationsgehalt. Dieser kann sich auf technologische, ökonomische, soziale, methodische, institutionelle oder instrumentelle Aspekte beziehen. Gleichzeitig sollen die Projekte eine hohe Multiplikatorwirkung erzielen, etwa durch die gezielte Einbindung von Multiplikatoren in das Projekt oder durch Maßnahmen zur Verbreitung der Projektidee. Uneingeschränkt antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Schulträger, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Unternehmen sind eingeschränkt antragsberechtigt. Für das Auswahlverfahren 2012 werden Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 30. April 2012 beim Projektträger Jülich eingehen. Nähere Informationen und die Kontaktdaten sind unter der Internetadresse www.ptj.de/klimaschutzinitiative zu finden.
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