EU und Bundesländer beschließen neue GRW-Fördergebietskarte Bis 2020 attraktive Förderkulisse für Unternehmensinvestitionen in Sachsen-Anhalt
Unternehmensinvestitionen in Sachsen-Anhalt können auch in den kommenden Jahren finanziell in hohem Maß begleitet werden. Dies geht aus der neuen Fördergebietskarte zur Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) hervor, die von der Europäischen Kommission, vom Bund und von den Bundesländern beschlossen worden ist und bis 2020 gilt. Danach verfügt Sachsen-Anhalt, abgesehen von den Landkreisen direkt an der polnischen Grenze, auch künftig über die deutschlandweit höchsten Fördersätze. In der neuen GRW-Fördergebietskarte ist Sachsen-Anhalt als so genanntes ?prädefiniertes C-Fördergebiet? eingestuft. Danach beträgt der maximale Fördersatz für Investitionen kleiner Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) künftig landesweit 35 Prozent. Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) können bei ihren Investitionen mit höchstens 25 Prozent bezuschusst werden. Bis zu 15 Prozent Förderung gibt es für Investitionen großer Unternehmen, die aber nur noch dann unterstützt werden dürfen, wenn dadurch neue wirtschaftliche Tätigkeiten im Land entstehen. Im Bereich der Großunternehmen sind also künftig nur noch Ansiedlungen sowie bestimmte Erweiterungsinvestitionen förderfähig. Ab 2018 werden alle genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte abgesenkt. Bislang gibt es in Sachsen-Anhalt aufgrund von EU-Vorgaben regional verschiedene Höchstfördersätze. Im Landessüden (Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Stadt Halle und Burgenlandkreis) können Investitionen mit maximal 40 Prozent (kleine Unternehmen), 30 Prozent (mittlere Unternehmen) bzw. 20 Prozent (große Unternehmen) bezuschusst werden. In den übrigen Landkreisen liegen die Höchstfördersätze jeweils 10 Prozentpunkte höher. Auch aufgrund dieser Änderung werden die GRW-Landesregelungen derzeit überarbeitet; die neue Förderrichtlinie soll ab Juli 2014 gelten. Die neue GRW-Fördergebietskarte ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter folgendem Link verfügbar: https://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=634944.html
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