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Magdeburg, den 10.12.2015

Ergebnisse der Wirtschaftsministerkonferenz in Mainz Zeitnahe Regelung zur bundesweiten Wälzung der Übertragungsnetzentgelte / Rasche Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Arbeit und Ausbildung / Sicherheit der Erdgasversorgung

Die gemeinsame Wirtschaftsministerkonferenz aller Länder tagte vom 9.-10. Dezember 2015 in Mainz unter anderem mit den folgenden Ergebnissen für das Land Sachsen-Anhalt:     Zeitnahe Regelung zur bundesweiten Wälzung der Übertragungsnetzentgelte   Die Wirtschaftsministerkonferenz hat heute mehrheitlich (mit der Stimme von Sachen-Anhalt) den Bund aufgefordert, die bundesweite Wälzung der Übertragungsnetzentgelte im Stromsektor zeitnah zu regeln. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dies auf der Wirtschaftsministerkonferenz für 2016 angekündigt.   Dazu betonte Dr. Tamara Zieschang, Wirtschaftsstaatsekretärin des Landes Sachsen-Anhalt: ?Diese Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz erhöht den Druck auf den Bund, die bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in 2016 tatsächlich umzusetzen. Das ist eine seit Jahren von Sachsen-Anhalt konsequent verfolgte Forderung, deren Umsetzung auf Bundesebene nun in greifbare Nähe rückt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Die hohen Netzentgelte sind eine regionale Sonderlast, ihr Abbau ist längst überfällig. Die bundesweite Wälzung der Übertragungsnetzentgelte wird dazu führen, dass die Übertragungsnetzentgelte in Sachsen-Anhalt sinken.?     Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Arbeit und Ausbildung   ?Die rasche Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden gelingt am besten über den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt?, so Zieschang. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich in Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Arbeit und Ausbildung mehrheitlich (mit der Stimme von Sachen-Anhalt) für die Aussetzung der sogenannten Vorrangprüfung für zwei Jahre ausgesprochen. Damit würde eine bürokratische Hürde bei der Arbeitsvermittlung entfallen.   Des Weiteren fordert die Wirtschaftsministerkonferenz einstimmig, dass für junge Asylsuchende und Geduldete mit hoher Bleibeperspektive ein weitgehend   gesicherter Aufenthaltsstatus während der Berufsausbildung und für die anschließende Beschäftigung zu gewährleisten ist. Dies entspricht der sogenannten 3+2-Regelung.   Dazu Zieschang: ?Der heutige Beschluss ist wichtig, um Rechtssicherheit für die jungen Menschen und potenzielle Ausbildungsbetriebe zu erreichen. Unternehmen investieren erst in eine betriebliche Ausbildung eines jungen Menschen, wenn der Aufenthaltsstatus während der Ausbildungsdauer abgesichert ist und auch eine Anschlussbeschäftigung des Ausgebildeten grundsätzlich möglich ist.?     Sicherheit der Erdgasversorgung - Betrieb der Gasspeicher   Einen erheblichen Beitrag für die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland leisten Gasspeicheranlagen. Im Winter 2012/13 kam es zu ungewöhnlich niedrigen Füllständen in den inländischen Erdgas-Untertagespeichern, die bei einem Ausfall von Gasimporten zu erheblichen Versorgungsstörungen hätten führen können. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also zum Start der Heizperiode, sind die Füllstände der Gasspeicher auf dem niedrigsten Stand seit Jahren.   Auf Antrag der Länder Sachen-Anhalt und Bayern unterstützt die Wirtschaftsministerkonferenz, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun prüft, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen die Gasversorgungssicherheit zukünftig weiter gestärkt werden könnte. Gleichzeitig bittet die Wirtschaftsministerkonferenz den Bund, dabei Erkenntnisse und Vorschläge der Gasspeicherbranche und der Netzbetreiber für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu berücksichtigen.

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