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Magdeburg, den 12.01.2017

Neujustierung der GRW-Förderung auf der Zielgeraden Willingmann stellt neue Landesregelung vor: Höhere Investitionen und gute Arbeit im Fokus

Höhere Anreize für Investitionen, größeres Gewicht für tarifgerechte Entlohnung, Unterstützung bei Unternehmensnachfolge sowie Forschung und Entwicklung, strengere Regeln bei Betriebsverlagerungen sowie Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Kommunen und Landkreise: Das sind die Kernpunkte der neuen Landesregelung zur Investitionsförderung, die Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Wirtschaftsausschuss des Landtages vorgestellt hat. Damit die Förderrichtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) in Kraft treten kann, werden jetzt noch das Finanzministerium und der Landesrechnungshof beteiligt. Im Doppelhaushalt 2017/18 sind für die GRW aktuell nationale Mittel (Bund und Land) in Höhe von 123 Millionen Euro (2017) bzw. 133 Millionen Euro (2018) eingeplant. Hinzu kommen EU-Mittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro für die gesamte Strukturfondsperiode 2014-2020.Willingmann: ?Die GRW bleibt ein besonderer Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung des Landes. Wir fördern Investitionen der Unternehmen, um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu sichern und Wachstumsimpulse zu geben. Die neuen GRW-Landesregelungen setzen einen deutlichen Anreiz für mehr Investitionen im Land und verbreitern die Möglichkeiten der Förderung.? Die Eckpunkte seien in den vergangenen Wochen mit Kammern, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und Kommunen breit diskutiert worden. Willingmann: ?Im Ergebnis haben wir ein Paket geschnürt, das Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Kommunen zu Investitionen ermutigen soll. Gerade die Erhöhung des Basisfördersatzes für KMU, die stärkere Berücksichtigung der Themen ?Gute Arbeit?, ?Unternehmensnachfolge? und ?Forschung?, die höheren Fördersätze für Investitionen der Landkreise und Kommunen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie die Ausweitung der Tourismusförderung tun unserem Land gut.? Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:? Die Basisförderung wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU; bis 249 Beschäftigte) um 5 Prozentpunkte erhöht ? von bisher 25 bzw. 15 Prozent der förderfähigen Investitionssumme auf künftig 30 bzw. 20 Prozent. ? Aufstockung der Basisförderung durch Boni: Dabei erhält der Struktureffekt ?Tarifvertrag/tarifgleiche Vergütung? mehr Gewicht: Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind bzw. tarifgleich zahlen, können die Basisförderung um 5 Prozentpunkte erhöhen.? Weitere Struktureffekte: Die für die Landesentwicklung besonders wichtigen Themen ?Unternehmensnachfolge? (neu) und ?FuE-Aktivitäten? werden künftig ebenfalls mit 5 Prozentpunkten bewertet; alle anderen Struktureffekte können die Förderung um jeweils 2,5 Prozentpunkte erhöhen. Neben der Unternehmensnachfolge werden auch ?Vereinbarkeit von Beruf und Familie? und ?Ausländeranteil an den Belegschaften? neu aufgenommen und gefördert. ? Die Regelungen zu Betriebsverlagerungen innerhalb des Landes werden weiter verschärft: Gefördert wird nur noch dann, wenn zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen und die Mitarbeiter bei der Entlohnung nicht schlechter gestellt werden.? Das Mindestinvestitionsvolumen sinkt von derzeit 50.000 auf 30.000 Euro. Dadurch sollen mehr Unternehmen antragsberechtigt werden.? Die bestehende Tourismusförderung wird ausgeweitet: Gewerbliche Tourismus-Investitionen sind künftig auch in den Oberzentren (Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau) förderfähig. ? Die Fördersätze für Investitionen der Landkreise und Kommunen in wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur werden deutlich erhöht: Künftig sind bei besonderem Landesinteresse bis zu 90 Prozent Unterstützung von Projekten möglich.? Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagements können künftig gefördert werden.? Investitionen im Bereich Online- und Versandhandel werden gefördert, wenn dadurch  neue Arbeitsplätze geschaffen werden (bisher 31, künftig 15). ? Bei Betriebsstätten mit mehr als 10 Prozent und weniger als 20 Prozent Leiharbeitern wird die Investitionsförderung halbiert. Betriebsstätten mit mehr als 20 Prozent Leiharbeitern bleiben wie bisher von der Förderung ausgeschlossen. Die genannten Grenzen gelten während des gesamten Zweckbindungszeitraumes (in der Regel fünf Jahre nach Abschluss der Investition); Abweichungen sind jedoch jährlich in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich (Peak-Lösung).

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