Meistergründungsprämie startet/ Land stellt Millionenförderung bereit Willingmann: ?Starker Schub für das Handwerk? // Kammern: ?Ein guter Tag für Betriebe im Land?
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Die Landesregierung hält Wort: ?Mit der Meistergründungsprämie haben wir ein zentrales Anliegen des Handwerks erfüllt?, erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute in Magdeburg. Zum Start des neuen Förderprogramms betonte er dessen große Bedeutung für das Handwerk im Land: ?Das Handwerk ist eine wichtige Stütze der Wirtschaft im Land. Mit Blick auf die sinkende Zahl der Handwerksmeister und die wachsende Zahl anstehender Unternehmensübergaben wollen wir mit der Meistergründungsprämie einen starken Anreiz für Neugründungen und Firmennachfolgen schaffen. Wir unterstützen Gründer und Nachfolger, um Handwerksbetriebe und Arbeitsplätze zu sichern. Und dies mit einer möglichst unkomplizierten Regelung der Förderung.? Mit dem Projekt aus der Koalitionsvereinbarung vom April 2016 sollen Neugründungen und Firmennachfolgen im Handwerk künftig leichter möglich sein. Das Land Sachsen-Anhalt fördert damit Handwerker, die nach Ablegen der Meisterprüfung erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder erstmalig einen Handwerksbetrieb übernehmen. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen dafür bis Ende 2018 rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist eine einmalige Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Ab 2019 soll die Meistergründungsprämie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist werden. ?Das ist ein guter Tag für das Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wir Handwerkskammern haben für die Meistergründungsprämie gekämpft und freuen uns heute sehr darüber, dass sie nun zur Verfügung steht. Dieses Förderinstrument ist ein klares Votum der Landesregierung für das Unternehmertum und für die Sicherung der Unternehmensnachfolge in unserem Land. Es stärkt die wichtige Rolle des Handwerks in der Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts?, sagte Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg. ?Wir erhoffen uns von der Meistergründungsprämie Anreize für nachhaltige Unternehmensgründungen und -übernahmen. Diese werden dringend gebraucht. Denn ohne qualifizierte Nachfolger müssten in den nächsten Jahren viele Handwerksbetriebe schließen. Arbeits- und Ausbildungsplätze, Know-How, Produkte und Dienstleistungen sowie Steuereinnahmen würden verlorengehen?, sagte Michael Gipser, Vizepräsident der Handwerkskammer Halle. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Hintergrund: Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Wer wird gefördert? Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, wenn sie Bürger der Europäischen Union sind oder die Aufenthaltserlaubnis eine selbständige Existenz nicht ausschließt, sich nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in einem dem Antrag zugrunde liegenden Handwerk selbständig machen. Was wird gefördert? Investitionen (ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalausgaben und Unternehmerlohn), Betriebsmittel Wie wird gefördert? Mindestinvestitionssumme 15.000 Euro Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro Antragsverfahren: Anträge sind formgebunden (abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de) an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten. Hilfe bei der Antragstellung: Die Betriebsberater der Handwerkskammer Magdeburg helfen bei der Antragstellung. Außerdem bestätigt die zuständige Handwerkskammer die fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung/Übernahme. Diese fachkundige Stellungnahme ist den Antragsunterlagen beizufügen. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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