Minister begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Willingmann: ?Karlsruher Urteil stellt Weichen für gerechtere Vergabe der Medizin-Studienplätze?
Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten das bestehende System der Vergabe nach den besten Abiturnoten (20%), nach Wartezeit (20%) und nach Auswahlverfahren der Universitäten (60%) vor dem Hintergrund begrenzter Studienplatzkapazitäten grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Jedoch müssen einige Elemente der Studienplatzvergabe bis Ende 2019 neu geregelt werden. Hierzu zählen die alleinige Berücksichtigung der Abitur-Note, die Begrenzung der Wartezeit (bundesweit aktuell 15 Semester), die deutschlandweite Standardisierung der Auswahlverfahren der Universitäten sowie der Wegfall der von den Bewerbern bislang geforderten Festlegung auf eine begrenzte Zahl von Wunsch-Studienorten. Willingmann betonte: ?Das Urteil stellt die Weichen für eine gerechtere und transparentere Vergabe der Medizin-Studienplätze in Deutschland. Das begrüße ich ausdrücklich.? In die Auswahlverfahren der Universitäten, die jetzt deutschlandweit durch Gesetz standardisiert werden müssen, sollten auch Impulse aus dem ?Masterplan Medizinstudium 2020? mit einfließen. ?Ich halte es dabei für besonders wichtig, dass bei der Studienplatzvergabe in ganz Deutschland künftig neben der Abitur-Note verstärkt auch soziale Kompetenzen oder praktische Erfahrungen in Gesundheitsberufen berücksichtigt werden. Erste Ansätze dafür haben wir in Sachsen-Anhalt bereits. Diese sind ausbaufähig. Ich werde mich dafür einsetzen, die angemahnten Änderungen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in Bund und Ländern zügig umzusetzen.? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch die Vergleichbarkeit der Abitur-Noten in Deutschland angemahnt. Minister Willingmann: ?Es muss künftig sichergestellt werden, dass unterschiedliche formale Abiturvoraussetzungen nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs um Studienplätze führen. Daher ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht auch diesen Gerechtigkeits-Aspekt der Studienplatzvergabe angesprochen hat!? Insoweit habe freilich die 2016 durch den Bildungsminister veranlasste Anpassung der beim Abitur zu berücksichtigenden Kurs-Anzahl eine erste Harmonisierung im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt gebracht. Hintergrund:In Sachsen-Anhalt studieren im Wintersemester 2017/18 insgesamt 441 Menschen im ersten Semester Humanmedizin, davon 245 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und 196 an der Otto-von-Guericke-Universität.
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